Berlin/Nauen. Beim Pusten hatte er zwei Promille: Nach der offensichtlichen Trunkenheitsfahrt des Lokführers eines Intercity-Zuges auf der Strecke Hamburg-Berlin prüft die Bahn Konsequenzen. „Grundsätzlich gilt, wenn Alkohol festgestellt wird, gibt es einen Führerscheinentzug auch für Lokführer“, sagte ein Bahnsprecher am Donnerstag in Berlin.
Ein Sprecher der Bundespolizei bestätigte Medienberichte, wonach der Lokführer des Intercity 2071 am Dienstagabend wegen seiner ungewöhnlichen Fahrpraxis aufgefallen sei. Ein nervös gewordener Zugbegleiter zog die Notbremse. Die 150 Passagiere seien nicht in Gefahr gewesen, sagte der Bahnsprecher.
Gegen den Lokführer sei ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Bahnverkehrs eingeleitet worden. Der Bahnsprecher sprach von einem äußerst seltenen Fall. Für Lokführer gelte ein absolutes Alkoholverbot. Für den Zug musste ein neuer Triebwagenführer angefordert werden. (dpa)