Bozen. Das Regierungskommissariat für die Provinz im italienischen Bozen hat auch in diesem Jahr für verschiedene Feiertage in Deutschland und Österreich zeitlich befristete zusätzliche Fahrverbote für Lkw über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht angeordnet. Darauf weist der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) in seinem aktuellen Rundschreiben hin. Die Fahrverbote gelten auf der italienischen Brenner-Autobahn A 22 von Sterzing bis zur italienisch-östereichischen Staatsgrenze.
Die Fahrverbote auf italienischer Seite in nördlicher Richtung gelten zu folgenden Zeiten:
- Mittwoch, 1. Mai von 00:00 bis 09:00 Uhr
- Donnerstag, 30. Mai (Christi Himmelfahrt) von 00:00 bis 22:00 Uhr
- Montag, 10 Juni (Pfingstmontag) von 00:00 bis 22:00 Uhr
- Donnerstag, 20. Juni von 00:00 bis 22:00 Uhr.
Wie der DSLV weiter schreibt, müssen Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Fahrverbots schon auf der Brenner-Auto-bahn in der Provinz Bozen unterwegs sind, auf dem Parkgelände der Sa.do.bre in Sterzing anhalten oder sich andere Parkplätze suchen und das Ende des Fahrverbotes abwarten. Vom Fahrverbot ausgenommen seien Fahrten im Kombinierten Güterverkehr Straße/Schiene sowie Fahrzeuge zur ausschließlichen Beförderung von Schlacht- und Stechvieh sowie von leicht verderblichen Lebensmitteln. (sno)