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Kartell: Autohersteller umgehen Recyclingpflichten

04.04.2025 10:43 Uhr | Lesezeit: 3 min
Lexikoneintrag zum Wort Kartell
458 Millionen Euro Geldstrafe wegen Betrug: Autohersteller haben sich jahrelang abgesprochen, um Recycling und Wiederverwendung von Autoteilen zu behindern (Symbolbild)
© Foto: Zerbor/ AdobeStock

Nach der Aufdeckung illegaler Absprachen zur Vermeidung von Recycling und Wiederverwendung von Autoteilen fordert die Deutsche Umwelthilfe strengere gesetzliche Regelungen.

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Nach der Aufdeckung illegaler Absprachen zwischen führenden Autoherstellern zur Vermeidung von Recycling und Wiederverwendung von Autoteilen fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) schärfere gesetzliche Regelungen. Diese sollen eine umfassende Herstellerverantwortung, verpflichtende Vorgaben zur Nutzung von Recyclingmaterialien sowie Maßnahmen zur Wiederverwendung von Autoteilen und Transparenzpflichten umfassen.

Betrugskartell zwischen 2002 und 2017 aufgedeckt

Zwischen 2002 und 2017 haben 15 große Autohersteller, darunter VW, Mercedes, BMW, Renault, Ford und Toyota, wettbewerbswidrige Vereinbarungen getroffen. Laut EU-Kommission sollten Entsorger für das Recycling von Altfahrzeugen nicht bezahlt werden und Informationen zur Recyclingfähigkeit und zum Rezyklatgehalt von Autos nicht veröffentlicht werden. Die EU-Kommission verhängte daher eine Geldstrafe von 458 Millionen Euro.

DUH fordert umfassende Herstellerverantwortung

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, betont: „Nach der EU-Altfahrzeugrichtlinie sind Autohersteller verpflichtet, die Kosten für Annahme, Demontage und Recycling ausgemusterter Fahrzeuge zu tragen. Diese Verpflichtung wurde von VW, Mercedes, BMW und anderen Herstellern betrügerisch umgangen. Dies führte zu illegaler Entsorgung und Exporten, wodurch wertvolle Ressourcen und Ersatzteile verloren gingen. Bei der Novellierung der EU-Fahrzeugrichtlinie müssen Hersteller zur Teilnahme an Rücknahmesystemen und zur vollständigen Finanzierung der Autoverwertung verpflichtet werden.“

Transparenz und verpflichtende Angaben für Verbraucher

Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft, fordert: „Verbraucher benötigen verpflichtende Angaben zum Rezyklateinsatz, Ressourcenverbrauch, zur Recyclingfähigkeit und zum CO2-Fußabdruck von Fahrzeugen, um umweltbewusste Kaufentscheidungen treffen zu können. Freiwilligkeit und Eigenverantwortung der Autoindustrie reichen nicht aus.“

Verbindliche Ökodesignvorgaben für ressourcenschonende Autos

Die DUH fordert zudem verbindliche Ökodesignvorgaben, damit Autos effizient, klein, langlebig, reparierbar und recyclingfähig sind. Für schlecht designte Fahrzeuge sollten höhere Gebühren anfallen. Mindestquoten für den Einsatz von Recyclingmaterialien wie Kunststoff, Stahl, Aluminium und seltene Erden sollen eingeführt werden. Verbraucher sollten bei Reparaturen verpflichtend Angebote mit gebrauchten Ersatzteilen erhalten.

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