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Tempomat zu hoch eingestellt: Bußgeld für Lkw-Fahrer

02.04.2025 09:13 Uhr | Lesezeit: 3 min
Bedieneinheit Tempomat im Lkw
Symbolbild: Der Tempomat darf im Lkw nicht zu hoch eingestellt sein
© Foto: Erwin Fleischmann/ VerkehrsRundschau

Ein Lkw-Fahrer wurde zu einer Geldbuße von 300 Euro verurteilt, weil er seinen Tempomat vorsätzlich über die zulässige Höchstgeschwindigkeit einstellte, was das Amtsgericht Eilenburg als klaren Beweis für vorsätzliches Handeln ansah.

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Wer seinen Tempomat auf der Autobahn wissentlich über die zulässige Höchstgeschwindigkeit einstellt, muss mit einer härteren Strafe und einem Vorsatzurteil rechnen. Das Amtsgericht Eilenburg hat im Juni 2024 deshalb einen Lkw-Fahrer wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Tempogrenze zu einer Geldbuße von 300 Euro verurteilt. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) erläutert, dass eine fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitung mit 140 Euro geahndet worden wäre. Diese erhöhte das Gericht aufgrund des Vorsatzes und der bestehenden Voreintragung auf 300 Euro.

Der betroffene Lkw-Fahrer wurde dabei erwischt, wie er auf der Bundesautobahn 9 in Richtung München über einen Zeitraum von mehr als fünf Minuten eine konstante Geschwindigkeit von 90 km/h fuhr, obwohl für Lkw mit Anhänger eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gilt. Nach Abzug der Toleranz wurden 84 km/h gemessen. Die Daten seines digitalen Kontrollgeräts zeigten, dass er den Tempomat auf 90 km/h eingestellt hatte und diese Geschwindigkeit über eine Strecke von 7,7 Kilometern konstant beibehielt.

Das Amtsgericht Eilenburg sah in der konstanten Geschwindigkeit, die nur durch den Einsatz eines Tempomaten möglich war, einen klaren Beweis für vorsätzliches Handeln. Die Richter argumentierten, dass es einem Fahrer unmöglich sei, eine solche Geschwindigkeit über einen so langen Zeitraum ohne Tempomat zu halten. Zudem berücksichtigte das Gericht die Vorbelastung des Fahrers wegen eines anderen Verstoßes. Die Geldbuße von 300 Euro wurde als angemessene Strafe für die vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung und die Vorbelastung angesehen.

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KOMMENTARE


Thilo Koethe

03.04.2025 - 06:37 Uhr

Und dann fragt man sich warum 60000fahrer fehlen und das keiner machen will


Rolf Becher

03.04.2025 - 07:58 Uhr

Der Richter hat wahrscheinlich das Grüne Parteibuch sonst würde es nicht so ein blödsinniges Urteil geben. Außerdem müssten 90% der Lkw-Fahrer angeklagt werden wegen Geschwindigkeitsüberschreitung Kein Wunder dass die Litauischen Lkw Fahrer mit 75 km/h auf deutschen Autobahnen fahren.


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