Wien. Unternehmen können in Wien voraussichtlich ab Herbst ausgewiesene Anwohnerplätze zum Halten und für Ladetätigkeit nutzen. Derzeit ist das in Österreichs Hauptstadt nicht erlaubt. Die Stadtverwaltung und die Wirtschaftskammer Wien haben sich darauf verständigt, dass künftig auch gewerbliche Fahrzeuge im Rahmen von Wirtschafts- und Lieferverkehren in diesen bislang nur für Anrainer benutzbaren öffentlichen Straßenparkplätzen halten und parken dürfen.
Die Vereinbarung betrifft die Wiener Gemeindebezirke 1 bis 9, 12 und 14 bis 18. Sie gilt zwischen 8 und 16 Uhr. Das Parken muss dokumentiert werden. Die Nachweis- und Dokumentationspflicht für die sogenannte Parkkarte (Parkaufkleber für Unternehmen) wird insofern vereinfacht, als alle Zustellfahrzeuge auf Antrag eine Ausnahmebewilligung erhalten. Bisher müssen dafür umfangreiche Unterlagen vorgelegt werden. Die Ausnahmebewilligungen beziehen sich künftig auf das polizeiliche Kennzeichen.
Die Wiener Bezirke müssen die Neuregelung umsetzen. Sie soll noch 2017 überall greifen. Die Anträge können online gestellt werden. (mf)
Mehr Informationen unter dem Link: https://www.wien.gv.at/verkehr/parken/index.html