Luxemburg. Noch im laufenden Monat will Österreich erste Schritte zur Vorbereitung einer Klage gegen die deutsche Pkw-Maut auf den Weg bringen. „In den nächsten zwei, drei Wochen“ werde die Wiener Regierung die EU-Kommission offiziell um die Eröffnung eines dreimonatigen Vermittlungsverfahrens bitten, sagte Verkehrsminister Jörg Leichtfried am Donnerstag in Luxemburg am Rande eines Treffens mit seinen europäischen Amtskollegen. Erst danach kann eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht werden – und zwar noch vor den österreichischen Parlamentswahlen Mitte Oktober.
„Ausländermaut ist diskriminierend“
Leichtfried hatte schon zuvor deutlich gemacht, dass Österreich fest vorhabe, nach Ablauf des Vermittlungsverfahrens zu klagen. Daran habe auch eine Unterredung mit Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) am Vorabend nichts geändert. „Eine Ausländer- und Ausländerinnenmaut betrachten wir als diskriminierend“, sagte der österreichische Minister.
Dobrindt gab sich jedoch gelassen. „Österreich ist letztlich mit seiner Position, eine Klage gegen die deutsche Maut zu führen, alleine“, sagte er. Das war bei dem Treffen von Anrainerstaaten am Mittwochabend deutlich geworden. Tschechien schloss dabei rechtliche Schritte aus, die Niederlande und Luxemburg legten sich nicht fest. Belgien hat aktuell keine Position. Leichtfried gab sich dennoch unbeirrt: „Wenn man das Richtige tut, ist man am Ende nie alleine.“
Brief an die EU-Kommission
Noch am Donnerstag wollten Österreich, Luxemburg und die Niederlande mit einem gemeinsamen Brief Erklärungen von der EU-Kommission einfordern. Die Brüsseler Behörde hat jüngst ein Verfahren wegen mutmaßlicher Verletzung von EU-Recht gegen Deutschland eingestellt. In ihrer geänderten Form stelle die Pkw-Maut keine Diskriminierung ausländischer Fahrer mehr da, hieß es. Allerdings sieht auch die geänderte Fassung eine stärkere Belastung ausländischer Fahrer vor, da nur inländische Halter über Steuervergünstigungen entlastet werden.
Die drei Länder hegen daher Zweifel an der Entscheidung der EU-Kommission. „Um die Einheitlichkeit des EU-Rechts zu wahren und insbesondere das Prinzip der Nicht-Diskriminierung, drängen wir die EU-Kommission, ihre Entscheidung zur Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens zu untermauern, auch mit einer rechtlichen Analyse der deutschen Maut-Pläne“, heißt es in ihrem Schreiben.
Dobrindt bekräftigte die Einführung der Maut: „Die Ausschreibungen dafür beginnen auch gerade jetzt.“ Mit Blick auf Österreich appelliere er an die „Fairness“. Schließlich müssten Autofahrer auch dort Maut zahlen. (dpa)