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Werkverträge und Leiharbeit: Grüne drängen auf Reform

05.02.2016 14:21 Uhr
Werkverträge und Leiharbeit: Grüne drängen auf Reform
Die strengere gesetzliche Regulierung des Einsatzes von Werkverträgen und Leiharbeit scheint nur noch eine Frage der Zeit
© Foto: Picture Alliance/dpa/Joerg Sarbach

Die Grünen verlangen ein Gesetz gegen den Missbrauch beider Instrumente. Sie erhöhen damit Druck auf die Regierung, die bereits an einem Entwurf arbeitet.

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Berlin. Das Bündnis 90/Die Grünen will den Einsatz der Leiharbeit und von Werkverträgen strenger regulieren lassen und hat deshalb jetzt die Bundesregierung mittels Antrag im Bundestag aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Wenn beides ausschließlich zur Senkung der Lohnnebenkosten genutzt würde, „dann ist das ein klarer Missbrauch“, schreibt die Fraktion. Die Große Koalition hat bereits vergangenen November einen ersten Entwurf eines solchen Gesetzes präsentiert. Aufgrund vielfacher Kritik – unter anderem der Bundeskanzlerin – wird dieser derzeit aber überarbeitet. Inhaltlich unterscheidet dieser sich teilweise von den Vorschlägen der Grünen, die mit ihrem Antrag den Druck erhöhen.

Unter anderem soll im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ab dem ersten Tag festgeschrieben werden, verlangt die Fraktion. Auf eine Höchstüberlassungsdauer soll dann verzichtet werden, da sie nach ihrer Ansicht nicht mehr nötig sei. Weiterhin sollen die Prüfkriterien verändert werden, um die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung eindeutig und praxistauglich zu regeln. Die in der Rechtsprechung entwickelten Indizien für eine abhängige Beschäftigung müssten vereinfacht und gesetzlich festgeschrieben werden, fordern die Grünen. Außerdem sollen Betriebsräte künftig bei Leiharbeits- und Werkvertrags-Einsätzen mehr mitbestimmen dürfen. 

Anders stellt sich das die Große Koalition vor: Erst nach neun Monaten sollen Leiharbeiter laut Union und SPD künftig einen gesetzlichen Anspruch auf den gleichen Lohn haben wie die Stammbelegschaft. Betriebe, die Leiharbeitern bereits vor Ablauf von neun Monaten mehr als zu Anfang bezahlen, sollen aber zwölf Monate bis zu gleicher Bezahlung Zeit bekommen. Außerdem dürfen Arbeitnehmer nach deren Gesetzentwurf nur noch maximal 18 Monate lang an das gleiche Unternehmen ausgeliehen werden, es sei denn, Arbeitgeber und Gewerkschaften haben in einem Tarifvertrag einen längeren Zeitraum vereinbart. Bei der Regulierung von Werkverträgen sind sich die Regierungsparteien und Grünen weitestgehend einig. (ag)

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