München. Der flächendeckende Mindestlohn gilt zwar bereits seit wenigen Wochen. Doch das entsprechende Gesetz lässt noch immer viele Fragen offen: Wer haftet zum Beispiel ganz genau, wenn ein Subunternehmer unter 8,50 Euro zahlt? Wodurch können sich Betriebe gegen Haftungsrisiken absichern, die neu hinzugekommen sind? Und wie funktioniert die Entgeltabrechnung nach den Mindestlohngesetz (MiLoG)?
Antworten liefern am 21. April 2015 in Düsseldorf zwei Experten: Benjamin Sokolovic, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hannover, und Ralf Zimmermann, Richter am Arbeitsgericht Hannover, erläutern in einem ganztägigen Praxisseminar der VerkehrsRundschau, wie das Mindestlohngesetz im Geschäftsalltag richtig umgesetzt wird. Die Veranstaltung findet dann bereits zum dritten Mal statt. Die ersten beiden Termine im Januar und im vergangenen November waren jeweils ausgebucht.
Die neue gesetzliche Lohnuntergrenze birgt sowohl für Spediteure und Frachtführer als auch für die verladende Wirtschaft Stolperfallen. Die Veranstaltung richtet sich insofern an Geschäftsführer und Inhaber von Speditions- und Transportunternehmen, Entscheider in Industrie und Handel, kaufmännische Leiter und Lagerleiter sowie Personalverantwortliche. (ag)
Weitere Informationen zum Praxisseminar und Anmeldung im Internet unter www.verkehrsrundschau.de/events