-- Anzeige --

Urteil: Frachtführer haftet für Totalschaden wegen zu warmem Pharmatransport

02.10.2019 10:51 Uhr
Die Kühlung im Auflieger war in diesem Fall unterbrochen, was dem Frachtführer zum Verhängnis geworden ist

Ist eine Medikamenten-Beförderung bei maximal 5 Grad Celsius vereinbart, muss der zuständige Frachtführer nicht nur bei Übernahme die Temperatur im Lkw-Kühlauflieger kontrollieren, sondern auch regelmäßig während der Fahrt.

-- Anzeige --

Zweibrücken. Ist für einen Medikamenten-Transport eine Temperatur von maximal 5 Grad Celsius vereinbart, muss der zuständige Frachtführer nicht nur bei Übernahme die Temperatur im Kühlauflieger kontrollieren, sondern auch in regelmäßigen Abständen während der Fahrt. Dies entschied das Oberlandesgericht Zweibrücken im Fall eines Totalschadens bei einem grenzüberschreitenden Transport von temperaturgeführten Pharmaprodukten wegen der Unterbrechung der Kühlkette. Gemäß dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) liegt andernfalls leichtfertiges beziehungsweise grob fahrlässiges Verhalten vor, das eine auf der Hand liegende Sorgfaltspflicht verletzt und sich in krasser Weise über die Sicherheitsinteressen des Vertragspartners hinwegsetzt.

Der beklagte Frachtführer hatte die Impfstoffe in Bulgarien in Empfang genommen, um sie per Lkw gekühlt nach Deutschland zu transportieren. Er war über mehrere Tage nach Ungarn und Tschechien und schließlich durch Italien gefahren, um weitere Medikamente einzuladen. Zum Einsatz kam dabei ein Sattelzug mit Kühlauflieger, der über GPS-Signal die Temperatur an die Zentrale in Deutschland übermitteln sollte. Diese Übermittlung war jedoch mehr als 16 Stunden gestört, so dass die Temperatur schließlich auf 13 Grad Celsius angestiegen war.

Frachtführer muss über 11.000 Euro zahlen

Für den Schaden in Höhe von mehr als 11.000 Euro musste der Frachtführer voll haften, weil ihm bewusst sein musste, dass er mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, so der Richter. Er hätte den Fahrer einerseits anweisen müssen, die ausreichende Vorkühlung der Medikamente bereits bei deren Übernahme zu prüfen und die Ware gegebenenfalls nur unter Vorbehalt anzunehmen. Andererseits hätte der Fahrer in regelmäßigen Abständen die Temperatur im Lkw selbst überprüfen müssen. Die Sorgfaltspflicht ende nicht damit, zu Transportbeginn die Kühlaggregate einzuschalten und einen Kühlauflieger zu verwenden, hieß es in dem Urteil. (ctw/ag)

Urteil vom 12.03.2019 
Aktenzeichen: 5 U 63/18

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Transportrecht

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.