Unwissen schützt vor Strafe nicht
Das Outsourcing von Logistikdienstleistungen befreit Auftraggeber nicht von so mancher Pflicht. Mit dem Mindestlohn und rechtlichen Verschärfungen nehmen die Verpflichtungen der Verlader noch einmal deutlich zu.
Das Outsourcing von Logistikdienstleistungen befreit Auftraggeber nicht von so mancher Pflicht. Mit dem Mindestlohn und rechtlichen Verschärfungen nehmen die Verpflichtungen der Verlader noch einmal deutlich zu.
Accra
Böblingen;Hünxe
Böblingen;Hünxe