So klappt das Okay für die Datenverarbeitung
Weil jetzt die EU-Datenschutz-Grundverordnung vollends gilt, müssen Unternehmen auf die neuen Regeln hinweisen, bevor sie Daten speichern, und Einwilligungserklärungen ihrer Mitarbeiter und Kunden dafür einholen. Das ist zu beachten.