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Neue EU-Datenschutzregeln gelten ab sofort

25.05.2018 11:23 Uhr
DSGVO
Ab diesem Freitag müssen unter anderem Daten, die für den ursprünglichen Zweck der Speicherung nicht mehr benötigt werden, gelöscht werden
© Foto: HANS KLAUS TECHT/APA/picturedesk.com/dpa/picture-alliance

Am heutigen Freitag tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung EU-weit in Kraft. Was Verbraucher und Unternehmen jetzt wissen sollten.

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Brüssel. Nach zweijähriger Übergangszeit gilt die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) vom heutigen Freitag an in allen 28 EU-Staaten. Aber was kommt auf die Verbraucher zu? Ein Überblick über die wichtigsten Fragen.

Warum kommen die neuen Regeln jetzt?

Datenschutz ist in der EU ein Grundrecht. „Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten“, heißt es in der EU-Grundrechtecharta aus dem Jahr 2000. Die entsprechenden Regeln waren allerdings von 1995 – und ziemlich überholt.

Die Umwälzungen durch Google, Facebook und andere Dienste waren nicht absehbar. Hinzu kommt, dass die Umsetzung der Regeln bislang jedem EU-Staat selbst überlassen blieb. Vor mehr als zwei Jahren haben sich EU-Staaten und das Europaparlament auf die sogenannte Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) geeinigt. Vom heutigen Freitag an muss sich jedes EU-Land daran halten.

Was regelt die neue Verordnung?

Im Kern soll die Verarbeitung personenbezogener Daten etwa durch Unternehmen, Organisationen oder Vereine geregelt werden. Dazu gehören Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Ausweisnummer oder IP-Adresse. Wie die Daten gespeichert werden – digital, auf Papier oder mittels Videoaufnahme – ist egal.

Besonders empfindliche Daten zu religiösen Überzeugungen, Gesundheit oder Sexualleben dürfen nur in Ausnahmefällen verarbeitet werden. Die neuen Regeln gelten auch für Unternehmen, die außerhalb der EU sitzen, ihre Dienste aber hier anbieten. Deshalb sind auch Internetriesen mit Sitz in Amerika wie Facebook oder Google davon betroffen.

Was ändert sich für Verbraucher?

EU-Bürger sollen durch die DSGVO die Hoheit über ihre Daten zurückbekommen. Zum Beispiel wird ihnen künftig ein „Recht auf Vergessenwerden“ zugestanden. Daten, die für den ursprünglichen Zweck der Speicherung nicht mehr benötigt werden, müssen gelöscht werden. Zudem haben Verbraucher das Recht auf Auskunft.

Unternehmen und Organisationen müssen gespeicherte Daten auf Anfrage zur Verfügung stellen. Die EU-Kommission nennt als Beispiel die Bonuskarte eines Supermarktes: Kunden könnten etwa erfahren, wie oft sie die Karte verwendet haben, bei welchen Supermärkten sie eingekauft haben, und ob der Supermarkt die Daten an eine Tochter weitergeben hat.

Außerdem bekommen Internetnutzer durch den sogenannten Datenrucksack mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten. Wechseln sie von einem Anbieter zum anderen, können sie E-Mails, Fotos oder Kontakte mitnehmen. Zudem müssen Verbraucher über Datenschutz-Verstöße – etwa durch Datenlecks oder Hackerangriffe – informiert werden. Wenn ein Risiko für sie entstanden ist, müssen Unternehmen die Verstöße zudem bei nationalen Behörden melden.

Und wie soll das durchgesetzt werden?

Der EU-Datenschutz war bislang ziemlich wirkungslos. Das lag auch an fehlenden Sanktionsmöglichkeiten. Ab sofort drohen Strafen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – je nach dem, was höher ist. Bei Facebook übersteigt das schnell die Milliarden-Marke.

Beim Strafmaß sollen Faktoren wie Schwere und Dauer des Verstoßes, die Zahl der Betroffenen und die Vorsätzlichkeit berücksichtigt werden. Über mögliche Verstöße können sich die Verbraucher künftig bei den nationalen Datenschutzbehörden oder dem neuen EU-Datenschutzausschuss beschweren.

Was müssen Unternehmen und andere Organisationen beachten?

Grundsätzlich sollen so wenige Informationen wie möglich gesammelt werden – es dürfen nur jene Daten erhoben werden, die tatsächlich gebraucht werden. Und diese Daten müssen so sicher gespeichert werden, dass unbefugter und unrechtmäßiger Zugriff, aber auch versehentlicher Verlust der Daten nicht möglich ist.

Zudem dürfen die Daten nicht länger gespeichert werden, als sie tatsächlich benötigt werden, und für keinen Zweck genutzt werden, der nicht mit dem ursprünglichen Zweck vereinbar ist. Ihren Kunden müssen Unternehmen in einfacher Sprache erklären, warum sie die Daten überhaupt brauchen und wie lange sie gespeichert werden sollen. Unternehmen und Organisationen, die viel mit personenbezogenen Daten arbeiten oder eine bestimmte Größe überschreiten, müssen zudem einen Datenschutzbeauftragten ernennen.

Wie fallen die Reaktionen aus?

Für Verbraucher- und Datenschützer sind die neuen Regeln ein Meilenstein: besserer Schutz der Privatsphäre, mehr Kontrolle über die eigenen Daten, mehr Macht für Strafverfolgungsbehörden bei Verstößen. „Die neuen Datenschutzstandards sind eine große Errungenschaft für die EU“, sagt die innenpolitische Sprecherin der Sozialdemokraten im Europaparlament, Birgit Sippel. „In unserer zunehmend digitalisierten Welt waren die bisherigen Regeln von 1995 nicht mehr angemessen.“

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff sagte dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), das Vertrauen in ein Unternehmen werde sich künftig zunehmend auch an dessen Umgang mit Kundendaten orientieren. „Der Datenschutz in der digitalen Welt ist für mich die Grundvoraussetzung, dass die Digitalisierung gelingen kann.“

Je näher der heutige Freitag rückte, desto lauter wurde allerdings auch die Kritik an der DSGVO: Unternehmen, Vereine und Verbände beklagten sich über mangelnde Informationen seitens der Behörden und daraus entstehender Unsicherheit. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag etwa warnt, vor allem kleine und mittelständische Unternehmen könnten Probleme bekommen, weil die neuen Regeln zu unpräzise seien.

Insgesamt stehen die Unternehmen in Europa den neuen Regeln jedoch eher positiv gegenüber. Nach einer Analyse im Auftrag des Hamburger Finanzdienstleisters EOS sieht der Mehrheit der Unternehmen in der EU mehr Vor- als Nachteile in den einheitlichen Standards. Während der Gesetzgebung haben besonders große Tech-Firmen versucht, den Datenschutz aufzuweichen. Kleinere und mittlere Unternehmen und Vereine fürchten vor allem den bürokratischen Aufwand - und hohe Strafen, falls sie gegen die neuen Regeln verstoßen.

Wo finde ich die wichtigsten Informationen auf einen Blick?

In der Videoreihe „Datenschutz - Die neuen Herausforderungen“ werden Unternehmern die wichtigsten Änderungen der Datenschutzgrundverordnung näher gebracht.Trasnport- und Logistikunternehmer erfahren, was sich geändert hat, was Sie auch bisher schon beachten mussten und welche Schritte sie nun noch unternehmen müssen. In sechs Videos auf unserem Profiportal VerkehrsRundschau plus erklärt unser Fachexperte die Neuerungen im Datenschutzrecht, ihre Auswirkungen auf die Verarbeitung von Daten und das Direktmarketing sowie die sich daraus ergebenden Pflichten für Unternehmer. Wer sicher gehen will, dass er bei der Umsetzung der neuen DSGVO alles korrekt gemacht hat, sollte hier klicken: www.verkehrsrundschau-plus.de/datenschutzvideos.

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