Berlin/Hamburg. Laut einem Bericht von Spiegel Online gibt es Bestrebungen in der Union, die Dokumentationspflicht beim Mindestlohn weiter zu vereinfachen. Der Wirtschaftsflügel der Unionsfraktion fordert in einem Bundestagsantrag laut Spiegel, die Aufzeichnungspflichten für Unternehmen in Teilen komplett fallenzulassen, in manchen Unternehmen zumindest zu verringern. Außerdem werde die Bundesregierung aufgefordert, die Dokumentationspflicht auf eine Einkommenshöhe von 1900 Euro herabzusenken. Derzeit liegt sie bei 2958 Euro. Für Minijobber die Aufzeichnungspflicht komplett zu streichen, wenn ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, aus dem sich der vereinbarte Stundenlohn und die Arbeitszeit eindeutig ergeben.
Offene Kritik an Arbeitsministerin Nahles
Der CDU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand, Christian von Stetten, kritisierte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ( SPD ) für die bisherige Ausgestaltung des Mindestlohngesetzes scharf. Nahles sei „über das Ziel hinausgeschossen. Es ist höchste Zeit, dass wir das korrigieren“, sagte er der ARD.
Als Entgegenkommen an die Unternehmen wurde das Mindestlohngesetz im Dezember noch massiv entschärft. Arbeitgeber müssen seit dem 1. Januar die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten nur noch erfassen, wenn deren Monatseinkommen unter 2958 Euro liegt. Ursprünglich sollte die Einkommensgrenze bei 4500 Euro liegen. Das Mindestlohngesetz wird von Wirtschaftsverbänden als Bürokratiemonster und als zu kompliziert kritisiert. (diwi)