München. Seit Jahresanfang haben Arbeitnehmer bis auf einige Ausnahmen Anspruch auf den flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde. Gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) müssen Arbeitgeber bestimmter Berufsgruppen darüber hinaus die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter dokumentieren. Ein neuer Vordruck des Verlags Heinrich Vogel unterstützt sie bei ihrer Dokumentationspflicht. Das Formular enthält eine Tabelle, in die sich die Arbeits- und Pausenzeiten pro Woche übersichtlich eintragen lassen.
Nach Paragraf 17 MiLoG ist der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe beschäftigt, verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dieser aufzuzeichnen. Dies hat spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages zu erfolgen. Zudem sind diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre beginnend ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt aufzubewahren.
Arbeitgeber müssen aber nur die Arbeitszeiten dokumentieren, wenn ein Arbeitnehmer weniger als 2958 Euro brutto monatlich verdient. Diese Deckelung wurde durch eine ergänzende Verordnung zum MiLoG festgelegt um den bürokratischen Aufwand für die Wirtschaft zu verringern.
Der neue „Arbeitszeitnachweis nach Paragraf 17 MiLoG" kostet 4,70 Euro (ohne Mehrwertsteuer). 50 Seiten des DIN-A4-Formulars sind online erhältlich oder man bestellt es telefonisch unter 089/ 20 30 43 -1600. (ag)