München. Seit 1. Januar 2015 gilt der flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde. Das dazugehörige Gesetz bereitet vielen Arbeitgebern derzeit Kopfzerbrechen. Einerseits sind die Pflichten, die sich daraus ergeben, relativ umfangreich und bei Zuwiderhandlung drohen saftige Bußgelder. Andererseits blickt nach drei Ausnahme-Verordnungen kurz vor dem Jahreswechsel inzwischen kaum noch jemand durch.
Auf politischer Ebene wird das Regelwerk aus dem Ressort von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) deshalb bereits kräftig torpediert. Horst Seehofer etwa hält das bürokratische Beiwerk zur gesetzlichen Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde für „kolossal“. „Die Aufzeichnungspflichten und Kontrollmöglichkeiten treffen vor allem die kleineren Betriebe“, kritisierte CSU-Chef jüngst im Interview mit der „Welt am Sonntag“.
Die Bundesregierung hat zwar die Dokumentationsvorschriften für Arbeitgeber zuletzt gelockert. Für Branchen, die unter das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz fallen, gelten aber dennoch strenge Vorschriften. Dazu zählt auch das Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe. Viele Unternehmer dieser Branche haben Probleme, den Mindestlohn umzusetzen. Auch in Industrie und Handel herrscht bisweilen Unklarheit.
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