MiLoG: Offene Fragen und nur eine Antwort

Knapp fünf Monate nach Einführung des Mindeststundenlohnes von 8,50 Euro für jegliche Beschäftigung in Deutschland und neun Monate seit Inkrafttreten des MiLoG ist nach wie vor eine ganze Reihe von Punkten klärungsbedürftig.