Berlin. Bei insgesamt 743 Arbeitgebern aus dem Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe hat der Zoll im ersten Quartal dieses Jahres bundesweit überprüft, ob sie ihren Arbeitnehmer den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Wie das Bundesfinanzministerium (BMF) auf Nachfrage der VerkehrsRundschau am Freitag bekanntgab, seien in diesem Zusammenhang zwischen Januar und März 2015 immerhin 4452 Personenbefragungen durchgeführt worden.
Ein BMF-Sprecher in Berlin wies in einer Stellungnahme darauf hin, dass die Kontrolleure der Finanzkontrolle Schwarzarbeit – die in diesem Fall zuständige Abteilung des Zolls – bei ihren Betriebsprüfungen einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen. Das heißt, dass sie neben dem gesetzlichen Mindestlohn unter anderem auch auf abgeführte Sozialversicherungsbeiträge und Ausländerbeschäftigung schauen.
Zudem gehe die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in der Einführungsphase bei Zuwiderhandlungen gegen das zum 1. Januar 2015 in Kraft getretene Mindestlohngesetz (MiLoG) mit Augenmaß vor. Man folge dem Grundsatz „Aufklärung geht vor Ahndung“, so der BMF-Sprecher. Daher würden derzeit auch noch keine Informationen zur Anzahl der in der Speditions-, Transport- und Logistikbranche festgestellten Verstöße veröffentlicht, weil diese unter Würdigung der Gesamtumstände ohne Aussagekraft seien. (ag)