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Veranstaltungstipp: Der gesetzliche Mindestlohn in der KEP-Branche

22.05.2015 11:48 Uhr
Die VerkehrsRundschau-Veranstaltung zu den Folgen des Mindestlohns für die KEP-Branche findet am 18. Juni in Berlin statt.

Experten erläutern, wie KEP-Unternehmen die Haftungsrisiken durch das neue Mindestlohngesetz minimieren und Mehrkosten in den Griff bekommen können.

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Berlin. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kurier-, Express- und Paketdienstleister (KEP) ändern sich gravierend. Insbesondere durch den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Stunde, der seit Anfang des Jahres gilt. Der Staat nimmt auch die KEP-Branche in die Verantwortung. Welche Änderungen sich durch das Mindestlohngesetz ergeben, wird am 18. Juni 2015 in Berlin auf dem VerkehrsRundschau-Seminar „Mindestlohn in der KEP-Branche – raus aus der Risikofalle“ erläutert.

Welche Sanktionen drohen bei Pflichtverletzungen? Welche Punkte müssen vertraglich neu geregelt werden? Und wie lässt sich Scheinselbstständigkeit vermeiden? Diese und weitere Fragen beantworten Markus D. Baur, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus München und Jürgen Weber, Geschäftsführer des Beratungsunternehmens Innovativ-Team Weber. Ziel der Veranstaltung ist es, KEP-Unternehmern konkrete Handlungsempfehlungen zu geben, wie sie ihre Haftungsrisiken durch das neue Mindestlohngesetz minimieren und Mehrkosten erfolgreich in den Griff bekommen können.

Das Seminar findet am Vortag der „4. Europäischen KEP-Tage“ in Kooperation mit dem Bundesverband der Kurier-Express-Postdienste (BdKEP) und der Interessengemeinschaft KEP-together in Berlin statt. Die 4. Europäischen KEP-Tage finden am 19. und 20. Juni 2015 direkt nebenan im Postbahnhof Berlin statt. (ag)

Weitere Informationen zum VerkehrsRundschau-Seminar und Anmeldung unter www.verkehrsrundschau.de/events

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