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Lkw-Kartell: Sammelklage der Spediteure zulässig

04.11.2019 15:00 Uhr
Das Landgericht München I hat grünes Licht für die von Financialright claims erhobene Sammelklage gegen das Lkw-Kartell gegeben

Das Landgericht äußerte keine Bedenken, was die Übertragung der Einzelforderungen auf einen Rechtsdienstleister betrifft. Die Lkw-Hersteller hatten die Rechtmäßigkeit der Sammelklage vorher angezweifelt.

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München. Die von Financialright claims erhobene Sammelklage gegen Lkw-Hersteller im Rahmen des Lkw-Kartells ist rechtlich zulässig. So hat es nach Informationen des Bundesverbands Spedition und Logistik (DSLV) das Landgericht München I bei der ersten mündlichen Verhandlung Ende vergangener Woche entschieden. Die beklagten Lastwagenhersteller MAN, Daimler, DAF, Volvo/Renault und Iveco hatten im Vorfeld die Zulässigkeit der Klage in Frage gestellt.

Der Streitpunkt: Die Spediteure haben ihre Ansprüche auf Initiative des Bundesverbandes Güterverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) an den Prozessdienstleister Financialright claims abgetreten. Im Prozess ist Financialright der einzige Kläger und kassiert im Erfolgsfall rund 30 Prozent der Entschädigungssumme.

110 Klagen, Forderung von 867 Millionen Euro

Das Gericht äußerte allerdings keine prozessualen Bedenken gegen die Bündelung der Ansprüche von über 3200 Unternehmen in einer Klage durch den klagenden Rechtsdienstleiter Financialright. Damit ist allerdings noch nicht abschließend entschieden, ob der Klage stattgegeben wird.

Mehr als 110 Klagen gegen die Lkw-Produzenten und ihre Preisabsprachen sind inzwischen beim Münchner Landgericht eingegangen – über die mit Abstand umfangreichste wird nun verhandelt. 3200 Spediteure fordern für 84.000 angeblich überteuerte Lastwagen 867 Millionen Euro zurück, einschließlich Zinsen. (sn/dpa)

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