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LH Cargo legt Revision gegen Amsterdam-Urteil ein

04.09.2013 10:47 Uhr
LH Cargo legt Revision gegen Amsterdam-Urteil ein
Palette mit Blumen am Frankfurter Flughfen
© Foto: Picture Allianz/dpa/Thomas Muncke

Im Rechtsstreit mit der niederländischen Luftfahrtbehörde will sich Lufthansa Cargo nicht dem erstinstanzlichen Verbot der Flüge von Puerto Rico nach Amsterdam beugen.

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Frankfurt am Main. Die Frachtairline Lufthansa Cargo hat entschieden, vor dem höchsten niederländischen Verwaltungsgericht ‘Raad van State‘ Berufung gegen ein kürzlich gefasstes Urteil eines Den Haager Verwaltungsgerichts einzulegen. Darin hatten die Haager Richter der deutschen Frachtfluglinie verboten, von Puerto Rico aus nonstop Amsterdam per Frachter anzufliegen. Sie begründeten dies im Wesentlichen damit, dass ihrer Ansicht nach die Frachttochter der Lufthansa auf Puerto Rico lediglich einen technischen Zwischenstopp auf der Route von Ekuador nach Europa zum Auftanken ihrer MD-11F einlegen würde. Dagegen betonte die Frachtlinie, dass sie volle Verkehrsrechte von und nach Puerto Rico habe, die Europa-Flüge dort eine neue Flugnummer erhielten und die Karibikinsel zum Hoheitsgebiet der USA gehörten.

Deshalb seien für die Flüge von Puerto Rico nach Europa alle Kriterien der Open-Skies-Regelung zwischen der EU und Nordamerika erfüllt. Laut dieser Regelung darf eine Airline sämtliche Punkte zwischen beiden Märkten unbegrenzt anfliegen, so die Argumente der LH Cargo.

Revisionsantrag bis Ende des Monats

Mit diesen unterschiedlichen Rechtsauffassungen und Interpretationen der für das Flugverbot der LH Cargo verantwortlichen niederländischen Luftverkehrsbehörde und der Lufthansa Cargo wird sich nun der höchste administrative Gericht des Landes befassen. Bis Ende diesen Monats hat die Frachtfluglinie Zeit, ihren Revisionsantrag beim Raad van State offiziell zu stellen.

„Wir sind zu der Überzeugung gelangt, dass die von unseren Anwälten vorgetragenen Argumente seitens der Vorinstanz nicht ausreichend gewürdigt worden sind“, begründete ein Sprecher der LH Cargo die jetzt beschlossene Anrufung des höchsten niederländischen Verwaltungsgerichts.

Zwischenzeitlich gehen Flüge nach Frankfurt

Dessen Urteil ist endgültig und bindend. Sollten die Richter aber zu dem Ergebnis kommen, dass supranationale Aspekte in diesem Fall eine ausschlaggebende Rolle spielen, können die niederländischen Verwaltungsjuristen den Rechtsstreit an den Europäischen Gerichtshof weiterleiten. Sollte es dazu kommen, dürfte die Kontroverse erst in einigen Jahren endgültig entschieden werden. Derweil transportiert LH Cargo die aus Lateinamerika stammenden Blumen und Früchte nach Frankfurt. Dort wird ein Teil der Sendungen dann per Lkw nach Holland weitergeleitet. In der Regel handelt es sich um drei bis vier Flüge pro Woche. (hs)

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