Kompetenz auf Abruf
Wer keinen Gefahrgutbeauftragten im Unternehmen hat, aber einen solchen benötigt, kann diese Aufgabe von einem Berater übernehmen lassen. Was die Externen zudem alles anbieten und können, zeigt unsere Exklusiv-Umfrage.
Der Umgang mit Gefahrgut ist kompliziert. Es sind zahlreiche Gesetze und Verordnungen zu beachten. Nicht umsonst schreibt der Gesetzgeber für Unternehmen vor, dass bei der Beförderung von gefährlichen Gütern ein Gefahrgutbeauftragter zu bestellen ist. Der muss sich schlau machen über die Bestimmungen, über Änderungen auf dem Laufenden halten und für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Transports oder der Lagerung von Gefahrgut sorgen.
Berater übernehmen den Job
Wobei, es gibt auch eine Ausnahme. Denn Unternehmen können sogenannte Befreiungstatbestände in Anspruch nehmen. So steht es sinngemäß in den Paragrafen zwei und drei der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GBV).
Demnach kann der Unternehmer diese Funktion selbst übernehmen beziehungsweise einem seiner Angestellten übertragen, der dafür entsprechend geschult sein muss. Aber der Unternehmer kann auch eine dritte Variante wählen: Er…