Leipzig. Der Streit um die Elbvertiefung geht in seine möglicherweise letzte Runde. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will am heutigen Donnerstag (12.00 Uhr) über die Klage von Umweltschützern gegen die ergänzten Planungen für das Großprojekt entscheiden (Az.: BVerwG 7 A 1.18). Im Kern geht es um den Schierlings-Wasserfenchel, der schon im Hauptverfahren 2017 dafür gesorgt hatte, dass die obersten deutschen Verwaltungsrichter die Elbvertiefung zum Teil als rechtswidrig eingestuft hatten.
Das Gericht in Leipzig hatte 2017 den Planfeststellungsbeschluss wegen einzelner Mängel für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Danach wurde nachgebessert. Die im Aktionsbündnis „Lebendige Tideelbe“ zusammengeschlossenen Umweltschutzverbände Nabu, BUND und WWF bezweifeln, dass die Eingriffe in die Natur mit den vorgesehenen Maßnahmen wirksam ausgeglichen werden können.
Mit den ergänzten Planungen wurde für den bis zu zwei Meter hohen Doldenblütler in zwei alten Absetzbecken der Hamburger Wasserwerke eine neue Heimstatt geschaffen. Die Naturschützer bezweifeln aber, dass der streng geschützte Schierlings-Wasserfenchel dort gut leben kann. Die Hamburger Planer und ihre Sachverständigen hatten die von ihnen vorgesehenen Maßnahmen verteidigt.
Die Bauarbeiten zur Elbvertiefung haben 2019 begonnen. Der Fluss soll so ausgebaut werden, dass Containerriesen mit einem Tiefgang bis zu 13,50 Metern unabhängig von der Flut und bis zu 14,50 Metern auf der Flutwelle den Hamburger Hafen erreichen können. Zudem sollen bessere Möglichkeiten geschaffen werden, dass die Schiffe einander beim Ein- und Auslaufen passieren können. Die Hafenwirtschaft setzt große Hoffnungen in die 700 bis 800 Millionen Euro teure Elbvertiefung. (dpa/ja)