Leipzig/Hamburg. Der seit Jahrzehnten umstrittene Ausbau der Elbe für große Containerschiffe ist juristisch endgültig durch. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies die Klage von Umweltschützern gegen die ergänzten Planungen für das Großprojekt am Donnerstag zurück. „Die Planergänzungen sind nicht zu beanstanden“, begründete der Vorsitzende des 7. Senates, Andreas Korbmacher, die Entscheidung (Az.: BVerwG 7 A 1.18).
Die Bauarbeiten laufen bereits seit dem vergangenen Juli, doch nun kann auch vor den Gerichten nichts mehr passieren. Die Planungen hatten vor 18 Jahren begonnen. Zahlreiche Klagen hatten das Großprojekt immer wieder gestoppt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2017 den Planfeststellungsbeschluss wegen einzelner Mängel für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt.
Im Mittelpunkt stand – neben anderen Einwänden – der streng geschützte Schierlings-Wasserfenchel, der nur an der Elbe vorkommt. Die Planer besserten nach und fanden für den bis zu zwei Meter hohen Doldenblütler in zwei alten Absetzbecken der Hamburger Wasserwerke eine neue Heimstatt. „Die Wirksamkeit dieser Ausweichfläche steht für den Senat fest“, betonte Richter Korbmacher. Das Absetzbecken sei auch von der Lage her geeignet, die Population zu sichern.
Umweltschutzverbände sprechen von „ Meilenstein für die Zerstörung der Natur“
Die im Aktionsbündnis „Lebendige Tideelbe“ zusammengeschlossenen Umweltschutzverbände Nabu, BUND und WWF bezweifeln, dass die Eingriffe in die Natur mit den vorgesehenen Maßnahmen wirksam ausgeglichen werden können. „Die Entscheidung ist ein Meilenstein für die Zerstörung der Natur“, sagte die Expertin für Gewässer beim WWF Deutschland, Beatrice Claus, nach der Verkündung. Die Nachbesserungen seien nicht geeignet, um den Schierlings-Wasserfenchel und dessen Lebensraum zu sichern.
Trotz der nun negativen Entscheidung hätten die Umweltverbände mit der Klage viel erreicht, betonte Manfred Braasch, Geschäftsführer des BUND Hamburg. „Zu Beginn der Planung sind so viele Fehler gemacht worden. Das hat den Bau extrem verzögert. Ich gehe davon aus, dass in Zukunft bei Großprojekten die Vorgaben des Umwelt- und Naturschutzes genauer beachtet werden.“
Unternehmen des Hamburger Hafens begrüßen Urteil
Ein positives Echo fand das Urteil dagegen bei den Unternehmen des Hamburger Hafens, dem Senat und der Verwaltung der Wasserstraßen. “Wir freuen uns, dass das Bundesverwaltungsgericht die letzte Klage gegen den Fahrrinnenausbau von Unter- und Außenelbe abgewiesen hat“, sagte Gunther Bonz, Präsident des Unternehmensverbandes Hafen Hamburg. Die im Sommer des vergangenen Jahres begonnenen Arbeiten müssten nunmehr auch zügig beendet werden.
„Nach allen Auseinandersetzungen haben wir eine gute Balance zwischen wirtschaftlichen und ökologischen Interessen gefunden“, sagte der Hamburger Wirtschaftssenator Michael Westhagemann (parteilos). “Wollen wir unsere wirtschaftliche Stärke erhalten, muss es gelingen solche Planungsprozesse deutlich schneller zu einem Abschluss zu bringen.“ Ähnlich äußerte sich der Präsident der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Hans-Heinrich Witte. “Wir haben heute den höchstrichterlichen Nachweis erhalten, dass unsere Planungen die berechtigten Anforderungen von Natur und Wirtschaft vereinen. Damit sind auch die wenigen noch zu klärenden Fragen entschieden.“
Die Fahrrinne der Elbe soll so ausgebaut werden, dass künftig Containerriesen mit einem Tiefgang bis zu 13,50 Meter unabhängig von der Flut und bis zu 14,50 Meter auf der Flutwelle den Hamburger Hafen erreichen können. Zudem werden bessere Möglichkeiten geschaffen, dass die Schiffe einander beim Ein- und Auslaufen passieren können. Die Kapazität des Hamburger Hafens wird damit beträchtlich erweitert. Die Baumaßnahmen in der Elbe und an Land sollen im kommenden Jahr abgeschlossen werden. (dpa/ja)