Rom. Mit dem 15. November hat in Italien die Winterreifenpflicht begonnen. Für einzelne Strecken kann jetzt bei entsprechenden Witterungsverhältnissen die Benutzung von Winterreifen oder Schneeketten vorübergehend vorgeschrieben werden. Nach einer Direktive des Verkehrsministeriums vom 16. Januar 2013 können die Straßennetzbetreiber hier vorschreiben, dass Autos mit Winterreifen ausgestattet sein müssen. Alternativ können Schneeketten mitgeführt werden. Das gilt insbesondere für Straßen außerhalb bewohnter Gebiete, kann aber je nach Entscheidung der einzelnen Regionen auch auf weitere Straßen ausgeweitet werden.
Winterreifen noch bis Mitte April
Insbesondere in Bezug auf die A22 (Brennerautobahn) oder auch im schneereichen Aostatal wird seit Tagen vermehrt auf die Winterreifenpflicht hingewiesen. Bei Missachtung ist laut der italienischen Straßenverkehrsordnung mit Sanktionen zu rechnen. Die Bußgelder in bewohnten Gebieten betragen zwischen 41 und 168 Euro – auf Autobahnen, Schnellstraßen oder weiteren wichtigen Verkehrsadern liegt die Höhe des Bußgeldes zwischen 84 und maximal 335 Euro. Außerdem riskieren Fahrzeugführer den Abzug von drei Punkten auf ihrem Verkehrspunkteguthaben, das 20 Guthabenpunkte umfasst und auch für ausländische Fahrzeugführer geführt wird.
Die italienischen Straßenverkehrsbetriebe weisen darauf hin, dass die Ordnungskräfte auch das Recht haben, ein Fahrzeug so lange aus dem Verkehr zu ziehen, bis es über die entsprechende Winterausrüstung verfügt. Die Winterreifenpflicht gilt vom 15. November 2017 bis zum 15. April 2018. (nja/jt)