Im Schwebezustand
Die novellierten Verordnungen für Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) und Gewerbeabfälle (GewAbfV) sind in Kraft getreten. Jetzt fehlen noch die Vollzugshilfen für die Behörden. Die Betriebe in der Entsorgungslogistik müssen schon jetzt mit unangekündigten Kontrollen rechnen.