Berlin/Frankfurt am Main. Der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) hält den höheren Einstiegspreis von 25 Euro für eine Tonne CO2-Emissionen in einem ersten Schritt für nicht wirksam. Zum Einführungszeitpunkt 1. Januar 2021 werde insbesondere der Straßengüterverkehr erst einmal nur verteuert. „Grundsätzlich sind Preise das richtige Steuerungsinstrument für die Marktteilnehmer, doch braucht dieses Modell auch Ausweichszenarien, sonst füllt es nur die Staatskasse und das angestrebte Emissionsminderungsziel bleibt auf der Strecke", bemängelte Hauptgeschäftsführer Frank Huster.
Angesichts bis 2021 noch fehlender serienreifer Alternativen zum Dieselmotor für den Lkw-Fernverkehr, noch lückenhafter Betankungsinfrastrukuren und weiter bestehender Kapazitätsengpässe auf der Schiene werde der Güterverkehr trotz hoher Preise nicht wesentlich zur Reduzierung von Emissionen beitragen können, sagte Huster weiter. Das Problem der Wirkungslosigkeit werde durch das allein auf Deutschland beschränkte Emissionshandelssystem noch verstärkt.
Es bleibe abzuwarten, ob der Gesetzgeber seine Ankündigung auch umsetzt, den Güterverkehr von den Abgaben aus dem nationalen Emissionshandel wieder entlasten zu wollen. Die Bundesregierung hat bereits im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) angekündigt, dass der Gütertransportsektor mit der CO2-Bepreisung und einer CO2-Maut nicht doppelt belastet werden soll. "Falls das hierfür angekündigte Rückerstattungssystem nicht greift, wird der von der nicht margenstarken Logistikbranche ohnehin schon enge Investitionsrahmen durch die staatliche Abschöpfung finanzieller Mittel zusätzlich begrenzt", fürchtete Huster.
BGL: CO2-Abgabe nicht über Spritpreis erheben
Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) betonte, dass es für den Bereich des Straßengüterverkehrs entscheidend sei, dass die CO2-Abgabe über die Lkw-Maut und nicht über den Spritpreis erhoben werde. In letzterem Falle würden die gebietsfremden Lkw – die mittlerweile über 40 Prozent der mautpflichtigen Lkw-Fahrleistungen in Deutschland erbringen – überhaupt nicht von der CO2-Abgabe erfasst, da sie bei den heutigen Lkw-Reichweiten problemlos im billigeren Ausland tanken könnten. Dadurch käme es zu noch mehr Wettbewerbsverzerrung und Sozialdumping im Straßengüterverkehr, was keinesfalls die Intention der CO2-Abgabe sein könne.
Hintergrund: Der Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern hatte sich am Montag darauf geeinigt, den CO2-Preis zum 1. Januar 2021 von derzeit 10 auf 25 Euro pro Tonne zu erhöhen. Der Preis soll anschließend schrittweise bis 2025 statt auf 35 Euro auf 55 Euro steigen. Darüber hinaus soll die Umlage für Erneuerbare Energien sinken und die Pendlerpauschale weiter steigen, als bisher geplant. Bundestag und Bundesrat müssen formal noch zustimmen. (sn)