Mannheim/Ludwigsburg. In den Luftreinhalteplan für die Stadt Ludwigsburg gehören nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg Fahrverbote für Dieselfahrzeuge. Nur unter ganz bestimmten Bedingungen könne das unterbleiben, teilte am Freitag, 13. Dezember, das Gericht in Mannheim anlässlich der Vorlage der Begründung seines Urteils von Ende November mit.
Die Deutschen Umwelthilfe (DUH) hatte wegen langjähriger Überschreitung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid in Ludwigsburg auf eine entsprechende Änderung des Luftreinhalteplans geklagt. Ziel muss nach Auffassung der DUH das schnellstmögliche Erreichen des Grenzwerts von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter im Jahresmittel sein. Dieser wurde an der Messstelle Ludwigsburg jahrelang überschritten. Im Jahr 2018 lag er an dem Brennpunkt Friedrichstraße bei 51 Mikrogramm.
Der 10. Senat (Az.: 10 S 2741/18) betonte, auf das Mittel der Fahrverbote zum schnellstmöglichen Erreichen des Grenzwertes sei zu Unrecht verzichtet worden. Auch die bei der Planung zugrunde gelegten Prognosen seien zum Teil nicht hinreichend belegt. Nur wenn nach einer schnellen Neuplanung andere rechtlich und finanziell gesicherte Maßnahmen nach qualifizierten Prognosen gleich schnell wie Fahrverbote zum Ziel führten, könne auf die Aufnahme letzterer in den Plan verzichtet werden. Gegen das Urteil ist Revision zum Bundesverwaltungsgericht möglich. (dpa)