Darmstadt. Das Hauptzollamt Darmstadt mit ihrer Einheit Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) im Raum Kreis Bergstraße 53 Transportunternehmen und 55 Lkw-Fahrer kontrolliert. In 10 Fällen wurden durch die Kontrolleure des BAG bereits vor Ort Vergehen mit hohen Bußgeldern geahndet. Hierbei wurden unter anderem die durch die Fahrerpersonalverordnung vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten in erheblichem Maße verletzt. Weitere Bußgelder drohen im Laufe der Nachermittlungen. Die Zollbeamten stellten in fünf Fällen Beanstandungen vor Ort fest, ein Fahrer wurde beispielsweise nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet. Bei über 30 Fällen müssen weitergehende Prüfungen von Geschäftsunterlagen hinsichtlich der Zahlung des Mindestlohnes durchgeführt werden.
Angestoßen hatten die Kontrollen mehrere Logistikverbände, die Auftragsrückgänge verzeichneten und Nachteile durch Verstöße von Wettbewerbern befürchteten – insbesondere durch Nichteinhaltung von Ruhezeiten und Verstöße gegen den Mindestlohn. Bereits in den vergangenen Wochen fanden risikoorientierte Kontrollen der beiden Behörden statt.
Bei den Kontrollen setzten die Zollbeamten ein Augenmerk auf die Überwachung der Vorschriften über den Mindestlohn und die Einhaltung der ordnungsgemäßen Meldung zur Sozialversicherung. Die Bediensteten des BAG hingegen nahmen vornehmlich die Kabotage-Bestimmungen sowie Lenk- und Ruhezeiten in den Blick. Dabei wurden demnach nicht nur die Fahrerkarten ausgelesen, sondern auch alle Ausweise auf Echtheit überprüft. (ja)
Walter Beeck