Bozen. Die Handelskammer Bozen will gegen das sektorale Lkw-Fahrverbot auf der Inntalautobahn (A12) in Tirol Beschwerde einlegen. „Das von der Tiroler Landesregierung beschlossene sektorale Fahrverbot ist wettbewerbsverzerrend und schadet besonders der Südtiroler Wirtschaft", argumentiert Handelskammerpräsident Michl Ebner. „Gegen diese Einschränkung des freien Warenverkehrs werden wir auf EU-Ebene Rekurs einlegen", betonte Ebner.
Das Fahrverbot tritt am 1. November 2016 dieses Jahres zum nunmehr dritten Mal in Kraft. Zuletzt wurde es 2011 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufgehoben. Begründet wurde die Aufhebung damals damit, „dass das sektorale Fahrverbot auf der A12 zu einer Beeinträchtigung des Warenverkehrs zwischen dem nördlichen Europa und Norditalien führt und dass es dieselbe Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung hat", so die Handelskammer. Daher gibt sich Ebner überzeugt, dass die Beschwerde „gute Chancen auf Erfolg hat". Zudem führe die Verordnung zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen, vor allem weil zwischen Ziel- und Quellverkehr sowie Durchzugsverkehr auch in Bezug auf die zugelassenen Euroklassen unterschieden werde. Die Beeinträchtigung der Umwelt hänge nicht von den transportierten Gütern, sondern von den Fahrzeugen ab, so die Argumentation der Handelskammer. (mf)