Härtere Strafen
Am 8. Oktober war es so weit: Der Bundesrat stimmte nun endlich dem neuen Bußgeldkatalog zu. In welchen Fällen es für Verkehrssünder künftig teurer wird und auf welche Neuerungen sie sich einstellen müssen. Hier das Wichtigste im Überblick.
Endlich besteht Klarheit: Am 8. Oktober 2021 hat der Bundesrat einem neuen Bußgeldkatalog zugestimmt. Nun muss die neue Verordnung nur noch vom Bundesverkehrsminister unterschrieben und dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Nach Ablauf von drei Wochen nach dem ersten Veröffentlichungstag tritt die Verordnung dann in Kraft.
Der Bußgeldkatalog ist Teil der Bußgeldkatalogverordnung. Dort wird geregelt, mit welchen Verwarnungen, Bußgeldern oder Fahrverboten welche Verkehrsverstöße geahndet werden sollen. Eigentlich trat die Novelle schon im April 2020 in Kraft, als Teil der 54. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO). Und nach dieser Bußgeldkatalog-Verordnung sollten vor allem die Fahrverbote künftig deutlich früher verhängt werden können als bisher. Allerdings war diese Neuregelung so sehr umstritten, dass der Streit zwischen der Bundesregierung und mehreren Bundesländern…