Berlin. Der Bundesrat hat dem neuen Bußgeldkatalog zugestimmt. Dieser tritt nun, nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt innerhalb der nächsten Wochen in Kraft. Mit deutlich höheren Bußgeldern. So kostet das verbotene Halten in zweiten Reihe in Zukunft bis zu 110 Euro, wer eine Feuerwehrzufahrt zuparkt oder ein Rettungsfahrzeug behindert ist mit 100 Euro dabei.
Der neue Bußgeldkatalog trat, zusammen mit der 54. Novelle der Straßenverkehrsordnung eigentlich schon im April 2020 in Kraft.
Durch die StVO-Novelle neu eingeführt wurde die Pflicht, beim Überholen von Fußgängern, Radfahrern und Rollstühlen einen Mindestabstand von 1,5 m innerorts und 2 m außerorts zu wahren.
Fahrer von Lkw ab 3,5 t dürfen beim Rechtsabbiegen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn mit Radfahrern oder Fußgängern zu rechnen ist. Das Sonntagsfahrverbot wurde auf den 31. Oktober in fünf weiteren Bundesländern erstreckt. Das Parken auf Ladeplätzen für E-Autos wurde verboten.
Neue Pflichten und Bußgelder ließen ein Jahr auf sich warten
Alle Regelungen traten pünktlich in Kraft und gelten seitdem. Nur der neue Bußgeldkatalog nicht, das Nachschlagewerk für Gerichte bei Verkehrsverstößen unterhalb des Niveaus einer Straftat. Der wurde schon im Juli 2020 wegen eines Formfehlers wieder kassiert. Seitdem streiten sich die Beteiligten über Umfang, Höhe und Reichweite der neuen Bußgelder. Erst jetzt, mehr als ein Jahr später, haben sich Bund und Bundesländer auf neue Bußgelder geeinigt. Heute nun, Freitag, 8. Oktober, hat der Bundesrat zugestimmt, der neue Bußgeldkatalog kann kommen.
Im neuen Katalog wurden jetzt die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen zum Teil drastisch erhöht. Dafür wird auf zusätzliche Fahrverbote verzichtet. Das sah der ursprüngliche Katalog noch vor. Außer für „Wiederholungstäter“. Für die gibt es jetzt deutlich schneller ein Fahrverbot.
Höhere Strafen für Falschparker oder Raser
Für das zu schnelle Abbiegen, das zu dichte Überholen oder das verbotswidrige Parken auf einem E-Ladeparkplatz gibt es neue, teilweise sehr hohe Bußgelder. Das unberechtigte Parken auf einem E-Ladeparkplatz kostet 55 Euro. Wer keine Rettungsgasse bildet oder sich selbst zwischen den Autoschlangen durchschlängelt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 300 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Das zu schnelle Rechtsabbiegen wird mit 70 Euro geahndet. Wer verbotenerweise Gehwege, Radwege oder Seitenstreifen nutzt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro statt der bisherigen 25 Euro.
Insgesamt sind alle Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen erhöht worden. So werden beispielsweise für Lkw ab 3,5 t und Fahrzeugen mit Anhängern bei einer Überschreitung innerorts von 30 Stundenkilometern 175 Euro statt der bisherigen 90 fällig. Wer innerorts 40 Stundenkilometern zu schnell unterwegs ist, zahlt zukünftig sogar 560 Euro statt wie bisher 320 Euro. (mw)