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Bußgeldkatalog verschärft sich

07.10.2021 12:25 Uhr
Raser, Tempokontrolle, Geschwindigkeitsverstoß
Die Bußgeldkatalogverordnung muss laut ADAC reformiert werden
© Foto: Patrick Pleul/dpa/picture-alliance

Die strengeren Regeln betrifft vor allem Falschparker. Außerdem entschieden sich die Verantwortlichen für deutlich höhere Bußgelder.

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München. Der Bundesrat will am morgigen Freitag, 8. Oktober, den Änderungen in der Bußgeldkatalogverordnung zustimmen: Mit deutlich schärferen Strafen müssen Falschparker rechnen: Für Halten und Parken mit Behinderung auf dem Rad- oder Gehweg oder in zweiter Reihe wird neben einem Bußgeld von mindestens 70 Euro auch ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg fällig. Vielen Verkehrsteilnehmern drohen Einträge, da Halten in zweiter Reihe fast immer eine gewisse Behinderung darstellt, wenn es zur Anzeige kommt.

Der ADAC hatte diese neue Systematik im Gesetzgebungsverfahren kritisiert und stattdessen angeregt, einen Punkt erst bei Vorliegen einer Gefährdung zu verhängen.

Auch Temposünder müssen zukünftig deutlich tiefer in die Tasche greifen. Wer bis zu 20 Stundenkilometer zu schnell fährt, zahlt demnächst doppelt so viel wie bisher.

Fahrverbotsgrenzen ändern sich doch nicht

 Die Fahrverbotsgrenzen hingegen bleiben unverändert. Die ursprünglich geplanten Verschärfungen ab 21 Stundenkilometern (km/h) innerorts und 26 km/h außerorts wurden auch auf Drängen des ADAC korrigiert. Der ADAC hält die Erhöhung der Bußgelder im Sinne der Abschreckung für angemessen. Wichtig auch: Wie bisher gibt es erst für Übertretungen ab 21 km/h einen Punkt in Flensburg.

Für das Nichtbilden oder unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse drohen nicht nur Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro, sondern nun auch immer ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte. Das Fahrverbot wird unabhängig von einer konkreten Gefahr oder Behinderung ohne weitere Differenzierung verhängt.

ADAC: „Bußgeldkatalogverordnung muss reformiert werden“

Laut ADAC Juristen ist eine umfassende und sehr detaillierte Überarbeitung der Bußgeldkatalogverordnung in den kommenden Jahren notwendig, da viele punktuelle Neuregelungen die eigentliche Systematik aufgelöst haben. Sie müsse in weiten Teilen reformiert und durchgängig am jeweils vorliegenden Gefährdungspotenzial ausgerichtet werden. Der entscheidende Impuls dazu könnte bereits beim Verkehrsgerichtstag 2022 im Januar in Goslar erfolgen. (ste)

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