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Güterverkehr: Einzelwagenverkehre stärken

27.09.2023 13:17 Uhr | Lesezeit: 3 min
Luftbild_Gueterverkehr_Schiene_Waggons
Der Bund sollte das Fördergeld für Investitionen in eine moderne Infrastruktur verwenden, so Die Güterbahnen
© Foto: Deutsche Bahn AG/Oliver Lang

Die Güterbahnen wollen typische Infrastrukturprobleme des Einzelwagenverkehrs verringern und die Bedienung in der Fläche stärken. Die dafür notwendigen Mittel im Bundeshaushalt sind nach Ansicht des Verbands vorhanden.

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Der Einzelwagenverkehr befand sich seit Jahren auf dem Rückzug. Die im Hauptlauf zu längeren Zügen gebündelten Wagen(-gruppen) machten nach Angaben des Verbands Die „Güterbahnen“ zuletzt 14 Prozent des Schienentransports aus. Die vom Bund geplante Einzelwagenverkehrsförderung soll das Angebot jedoch stärken und Verkehr von der Straße auf die Schiene verlagern.

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und Die Güterbahnen hatten bereits vor einem Jahr mit ihrem Branchenmodell einen Vorschlag zur Förderung der „ersten und letzten Meile" im Schienengüterverkehr entwickelt, um auch für kleine Sendungsgrößen die Abholung und Zustellung bei mehr Industrie- und Handelsunternehmen wirtschaftlich und damit überhaupt anbieten zu können.

„Mit der Förderung der ersten und letzten Meile kommt das von der Politik gewünschte Mengenwachstum durch erstens mehr Transporte über heute genutzte Gleisanschlüsse. Zweitens die Wiederinbetriebnahme vieler der heute etwa 40 Prozent ungenutzten, aber betriebsbereiten Anschlüsse. Und drittens durch mehr Rückenwind für den vom Bund geförderten Neubau von Anschlüssen“, sagte Güterbahnen-Geschäftsführer Peter Westenberger.

Geld für Investitionen in die Infrastruktur verwenden

In diesem Kontext schlagen Die Güterbahnen vor, dass die im Verkehrsministerium als „Förderlinie 1“ geplante Betriebskostenförderung durch eine nachhaltige Verbesserung auf der Infrastrukturseite flankiert wird. „Die benötigten Mittel sind im Haushaltsentwurf mobilisierbar, meint Westenberger. Das Bundeskabinett hat insgesamt einen Betrag von 300 Millionen Euro ab 2024 für die Einzelwagenförderung vorgesehen. Eine als „Förderlinie 2“ vorgesehene Unterstützung für den gebündelten Hauptlauf leistet aus Sicht der Güterbahnen keinen Beitrag zur Steigerung des Gesamtvolumens und der Verlagerung. „Der gebündelte Hauptlauf ist ohne Zuschüsse betreibbar. Das Geld sollte besser für Investitionen in eine moderne Infrastruktur verwendet werden“, führte Westenberger aus.

Mit bis zu 200 Millionen Euro pro Jahr sollen nach dem Vorschlag der Güterbahnen auf Antrag unter anderem Zweigstrecken modernisiert und elektrifiziert werden. Auch Umladeanlagen und Gleisanschlüsse, die Beschaffung moderner Hybridloks und Spezialwagen, der Einsatz des einheitlichen europäischen Leit- und Sicherungssystems ETCS und die Aufstockung der stark nachgefragten Investitionszuschüsse zur Modernisierung nichtbundeseigener Infrastrukturen sind Bestandteil des Katalogs. Schließlich regen Die Güterahnen an, einen vertieften Modellversuch für die Digitale Automatische Kupplung auf den Weg zu bringen und den nie realisierten Vorschlag aus dem Masterplan Schienengüterverkehr umzusetzen, die geltende Trassenpreisförderung auch auf Strecken zu zahlen, die nicht zum Netz der DB gehören.

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