Frankfurt/Main. Auf die am Frankfurter Flughafen ansässigen Frachtfirmen rollt eine neue Kostenlawine zu. Sie sollen ab Anfang Januar 2013 jährlich 5,1 Millionen Euro als Deckungsbeitrag für den Erhalt der Infrastruktur innerhalb der beiden Flughafen-Standorte CargoCity Süd und Nord beisteuern. Es handelt sich um Nutzungsentgelte für die Instandhaltung und Renovierung von Straßen innerhalb des Airports, den Bau neuer Wege oder Zufahrten, einen Deckungsbeitrag für den Winterdienst sowie für die erhöhten Sicherheitsauswendungen. Insgesamt wendet die Fraport jährlich rund 53 Millionen Euro für Infrastrukturmaßnahmen auf. Diese werden den dort tätigen Firmen, Behörden und anteilig auch der Betreibergesellschaft Fraport im Umlageverfahren in Rechnung gestellt.
Die von einem Unternehmen zu entrichtende Summe speist sich hälftig aus dem Jahresumsatz sowie der Anzahl der Mitarbeiter. Außerdem sollen Besucher der Frachtanlagen künftig fünf Euro pro Tag bezahlen, wenn sie die CargoCity Süd oder Nord betreten wollen, kündigt die Fraport an.
Die Erhebung von Nutzungsentgelten sei mit dem gültigen EU-Recht in vollem Einklang, so Fraport-Sprecher Mike Schweizer. Er versicherte, dass die durch die Gebühren eingenommenen Gelder zweckgebunden seien und wieder in die Infrastruktur investiert würden.
Im Unterschied zu den im Passagierbereich tätigen Firmen, die diese Entgelte bereits seit 2006 entrichten, war das Frachtgewerbe bisher von diesen Abgaben befreit. „Weil wir mit der Erhebung warten wollten, bis die CargoCity Süd gut belegt ist“, begründet der verantwortliche Fraport-Manager, Stefan Kopp, das Zögern.
Gegen die neuen Gebühren protestieren Spediteure, Abfertigungsunternehmen und Nutzer der Frachtanlagen. So entstehen allein dem Bodendienstleister CHI, bei dem rund 200 Mitarbeiter tätig sind, laut Aussage von Geschäftsführerin Susanne Lendering jährliche Mehrkosten zwischen 80.000 und 120.000 Euro.
Der zuständige Speditionsverband SLV von Hessen und Rheinland-Pfalz befürchtet, dass im Falle der Abgaben Frachtfirmen den Flughafen verlassen und sich anderswo ansiedeln werden. SLV-Geschäftsführer Thorsten Hölser verweist auf ein von seiner Organisation initiiertes Rechtsgutachten, wonach die Gebühren illegal sind. „Verträge können nicht im Nachhinein verändert werden“, so Hölser. Die Studie ist Grundlage eines für Donnerstag dieser Woche geplanten Gesprächs zwischen Juristen der Fraport und des Speditionsverbandes. (hs)