Leipzig/Wiesbaden. Vier Monate nach dem mündlichen Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag die schriftliche Begründung zum Ausbau des Frankfurter Flughafens veröffentlicht. Darin wird das Nachtflugverbot zwischen 23.00 und 05.00 Uhr bestätigt. Ebenso festgeschrieben sind durchschnittlich 133 Flugbewegungen in den Randstunden.
Doch auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bleiben Flüge in den Nachtrandstunden in Frankfurt ein Zankapfel. Die Fluglärmkommission erklärte am Freitag, schon jetzt komme der Flugbetrieb in den Stunden vor 23.00 Uhr und ab 5.00 Uhr nahe an die zulässige Grenze von 133 Flugbewegungen. „Es besteht deshalb dringender Handlungsbedarf“, sagte der Vorsitzende der Kommission, der Raunheimer Bürgermeister Thomas Jühe (SPD). Ein Anwalt kündigte an, wegen der Lärmbelastung in den Stunden vor und nach dem Nachtflugverbot vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.
Im Sommerflugplan seien in den Randstunden zwar nur 67 Flüge geplant, sagte Jühe, die Realität sehe jedoch anders aus: „Allein in der 29. Kalenderwoche haben 103 Flüge pro Nacht stattgefunden.“ Das Verkehrsministerium solle die Möglichkeit nutzen, die Betriebsregeln zu ändern und einen besseren Schutz der Bevölkerung vor Lärm zu verankern.
Die Richter schreiben im Urteil, dass beim Fluglärm die Nacht nicht zum Tag gemacht werden dürfe. Gefordert sei ein allmähliches Ab- und Anschwellen des Lärms. Dem werde mit der derzeitigen Begrenzung auf 133 Flüge Rechnung getragen. Sollte die Zahl erhöht werden, müsste trotzdem für eine Staffelung des Lärms gesorgt werden.
Die Lufthansa prüft derzeit das 182 Seiten und 588 Absätze lange Urteil. Erst dann werde über weitere Schritte entschieden, sagte ein Sprecher. Die Fluggesellschaft gilt als möglicher Kläger gegen das vom Verkehrsministerium verhängte vollständige Nachtflugverbot. (dpa/bw)