Frankfurt/Paris. Unfaire Wettbewerbsbedingungen stören den europäischen Transportmarkt erheblich. Zu diesem Schluss kamen der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) und die Fédération des Transports Routiers (FNTR) bei ihrem regelmäßigen Treffen in Brüssel. Immer häufiger sei die dauerhafte Stationierung von Flotten außerhalb ihres Niederlassungsstaates, beispielsweise in den See- und Binnenhäfen sowie auf den Kombi-Terminals in den westeuropäischen Ländern, zu beobachten, so die Auffassung der Verbände. Einzelne Maßnahmen in einigen EU-Mitgliedsstaaten in den letzten Monaten zur Wiederherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen, wie zum Beispiel Mindestlohnregelungen und das Gebot zur Verbringung der regelmäßigen Wochenruhezeit außerhalb der Fahrzeugkabine, bleiben ohne gemeinsames Handeln der EU-Staaten in der Praxis weitgehend wirkungslos, urteilten BGL und FNTR.
Beide Verbände legen deshalb großen Wert auf eine europäische Lösung. Nur eine europäische Herangehensweise könne die Situation auf den europäischen Transportmärkten verbessern. Hier gelte es, künftig schärfer zwischen der Dienstleistungsfreiheit und der Niederlassungspflicht zu unterscheiden. BGL-Geschäftsführer Karlheinz Schmidt: „Die Dienstleistungsfreiheit sollte in der Praxis auf eine vorübergehende Betätigung in den jeweiligen Mitgliedsländern beschränkt sein. Unfaire Wettbewerbsbedingungen ergeben sich aus der Quasi-Niederlassung gebietsfremder Unternehmen in einigen EU-Mitgliedsstaaten“.
FNTR und BGL haben vereinbart, sich für eine sachgerechtere Auslegung der Dienstleistungsfreiheit im Transportsektor gegenüber der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament einzusetzen. (ks)