Brüssel. Die Deutsche Bahn muss nach einem Gutachten des Generalanwaltes am Europäischen Gerichtshof, Sanchez-Bordona, sicherstellen, dass die Verwendung öffentlicher Gelder nachvollziehbar ist. Deutschland habe gegen die europäische Eisenbahnrichtlinie 91/440 verstoßen, weil der Gesetzgeber nicht sichergestellt habe, dass „die Einhaltung des Verbotes, öffentliche Gelder für den Betrieb der Eisenbahninfrastruktur auf Verkehrsleistungen zu übertragen, durch die Art der Rechnungsführung kontrolliert werden kann“, heißt es in dem Gutachten.
Das Gutachten ist die Grundlage für die Entscheidung des Gerichtshofes über eine Vertragsverletzungsklage der Kommission gegen die Bundesrepublik. Die Kommission wirft der Bundesregierung vor, die Vorschriften über die Buchführung integrierter Bahnkonzerne verletzt und Gewinne innerhalb des Konzerns zur Finanzierung defizitärer Bereiche verwendet zu haben. Das führe in den quersubventionierten Sparten zu einer Verzerrung des Wettbewerbs. Der Generalanwalt hat den obersten Richtern der EU empfohlen, die Klage der Kommission im ersten Punkt zu akzeptieren, in den anderen Punkten aber abzuweisen. Sie sind an diese Empfehlung zwar nicht gebunden, folgen ihr allerdings in den allermeisten Fällen.
Der Deutschen Bahn droht damit eine Schlappe in letzter Instanz, obwohl die Klage der Kommission nur in einem Punkt erfolgreich wäre. Das Gericht könne Deutschland nicht dafür verurteilen, dass öffentliche Gelder, die für den Ausbau der Infrastruktur bestimmt sind, von der DB-Netz auf andere Teile des Konzerns übertragen wurden, sagt der Generalanwalt. Das gleiche gelte für Zuwendungen der Länder, die die Bahn für Leistungen des öffentlichen Nahverkehrs erhalte. Die Kommission könne das nicht beweisen, weil die Bahn die entsprechenden Zahlen nicht richtig ausweise.
Entscheidet das Gericht in diesem Sinne, könnte der Missbrauch öffentlicher Gelder innerhalb des Bahnkonzern in Zukunft kontrolliert und unterbunden werden. (tw)