Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Pkw-Maut in Deutschland gestoppt. Sie sei rechtswidrig und diskriminierend, da ihre wirtschaftliche Last praktisch ausschließlich auf den Haltern und Fahrern von in anderen EU-Staaten zugelassenen Fahrzeugen liege, erklärten die obersten EU-Richter am Dienstag in Luxemburg. Die Einführung der Maut nach dem jetzigen Modell ist damit nicht möglich.
Die Maut war vor allem ein Prestigeprojekt der CSU in der Bundesregierung. Sie sollte auf Bundesstraßen und Autobahnen ab Oktober 2020 kassiert werden. Inländische Autobesitzer sollten im Gegenzug für Mautzahlungen durch eine geringere Kfz-Steuer komplett entlastet werden. Fahrer aus dem Ausland sollten nur für Autobahnen zahlen.
Pkw-Maut ist bereits beschlossen und angekündigt
Die Maut war in Deutschland 2015 beschlossen worden und ihr Start für Oktober 2020 geplant. Die EU-Kommission gab ihre Bedenken nach langem Ringen und leichten Änderungen 2016 auf. Österreich gab sich damit jedoch nicht zufrieden und zog vor Gericht. Die Alpenrepublik argumentierte, die sogenannte Infrastrukturabgabe diskriminiere verbotenerweise ausländische Fahrzeugbesitzer, weil inländische Autobesitzer über die Kfz-Steuer voll entlastet würden. Bei der Klage wurde Österreich von den Niederlanden unterstützt. Dänemark unterstützte hingegen Deutschland.
Die Luxemburger Richter führten nun weiter an, die Maut verstoße zudem gegen die Grundsätze des ungehinderten Marktzugangs im EU-Binnenmarkt. Sie könne den freien Dienstleistungs- und Warenverkehr aus anderen EU-Staaten etwa dadurch behindern, da sich Transportkosten für Lieferanten und damit letztlich auch die Preise ihrer Produkte erhöhten. Die Maut beeinträchtige damit deren Wettbewerbsfähigkeit auf dem deutschen Markt.
So sollte das deutsche Abgabemodell aussehen
Geplant war, dass alle inländischen Autobesitzer eine Jahresmaut zahlen, die vom Konto abgebucht wird und sich nach Größe und Umweltfreundlichkeit des Motors richtet. Für Autobesitzer aus dem Ausland sollte es neben einer genauso berechneten Jahresmaut auch zwei Kurzzeittarife je nach Motoreigenschaften geben - für die Dauer von zehn Tagen oder zwei Monaten.
Die Richter äußerten aber auch dabei Bedenken. Es gebe keine Möglichkeit für Halter in Deutschland, eine Kurzzeitmaut zu wählen, die der tatsächlichen Nutzung der Straßen möglicherweise besser entspräche. Das Benutzerprinzip bei der Finanzierung gelte somit nur für Halter von in anderen EU-Staaten zugelassenen Fahrzeugen. In Deutschland gelte weiter das Steuerfinanzierungsprinzip.
Nach Abzug der Kosten sollte die Maut laut Verkehrsministerium etwa 500 Millionen Euro pro Jahr für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur einbringen. An den Zahlen gab es allerdings Zweifel. (dpa/ag)