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EU-Parlament billigt neue Bestimmungen für vernetztes Fahren

25.04.2019 14:14 Uhr
Testfeld, autonomes Fahren, A2, Niedersachsen
Die EU will den Anbietern von Systemen zum vernetzten Fahren Rechtsicherheit geben und Mindestanforderungen für den Datenaustausch festgelegen
© Foto: Holger Hollemann/dpa/picture-alliance

Die Abgeordneten haben einen Vorschlag der EU-Kommission angenommen, der einen Rechtsrahmen für die Einführung kooperativer intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr schaffen soll.

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Straßburg. Das EU-Parlament hat grünes Licht für neue Bestimmungen zur Einführung kooperativer intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr (C-ITS) der Europäischen Union gegeben. Wie mehrere Medien übereinstimmend berichteten, hatten die Abgeordneten bei einer Abstimmung vor Ostern keine Einwände gegen ein Regelwerk der EU-Kommission, das vernetztes Fahren ermöglichen sowie die Zahl der Toten und Verletzten im Straßenverkehr reduzieren soll. Dieses war Mitte März verabschiedet worden und sowohl das EU-Parlament als auch der EU-Rat haben zwei Monate Zeit, ein Veto gegen das Inkrafttreten der neuen Vorschriften einzulegen.

Das Plenum des Europäischen Parlaments lehnte damit einen Antrag seines Verkehrsausschusses ab, der für ein Veto gegen den sogenannten delegierten Rechtsakt zu Cooperative Intelligent Transport Systems (C-ITS) plädiert hatte. Mit der neuen Verordnung soll ein Rechtsrahmen geschaffen werden, damit Fahrzeuge, aber auch Verkehrsinfrastruktur wie Ampeln, Baustellen und Schilder besser miteinander kommunizieren und Daten austauschen können.

Strittig ist noch, über welchen Standard die Systeme gemäß C-ITS unionsweit miteinander kommunizieren sollen: Die schon verfügbare W-LAN-Technologie oder 5G-Lösungen, die noch weniger ausgereift, dafür aber leistungsfähiger sind. Das EU-Parlament unterstützte nun die von der EU-Kommission vorgeschlagene W-LAN-Anforderung, weil diese schneller umsetzbar sei als. Fahrzeughersteller und die Deutsche Telekom favorisieren hingegen die Mobilfunklösung C-V2X auf Basis eines künftigen 5G-Netzes.

Bis Mitte Mai können nun nur noch die Verkehrsminister der Mitgliedstaaten im EU-Rat die neuen Bestimmungen zu C-ITS ausbremsen. (ag)

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