Berlin. Lieferwagen, die nur aufgrund eines alternativen Antriebs schwerer sind als 3,5 Tonnen, dürfen bald dauerhaft mit einem Führerschein der Klasse B gefahren werden. Das sieht eine Novelle der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vor, die in dieser Woche dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt wurde. Bisher durften mit dem Pkw-Führerschein gemäß einer bis Ende 2019 befristeten Ausnahmeverordnung nur batterieelektrische Fahrzeuge für den gewerblichen Güterverkehr gefahren werden, die aufgrund des Batteriegewichts bis zu 4250 Kilogramm wiegen. Bei dieser Obergrenze bleibt es auch bei der neuen Regelung.
Nun soll zudem der Katalog der zulässigen Antriebe um Wasserstoff/Brennstoffzelle, Erdgas/Biogas (CNG und LNG), Flüssiggas (LPG) und „mechanische Energie aus bordeigenen Speichern/bordeigenen Quellen, einschließlich Abwärme“ erweitert werden. Die bisher nötige Einweisung des Fahrers durch eine dafür qualifizierte Person soll ebenso wegfallen wie der Eintrag der Schlüsselzahl 192 in den Führerschein. Die Anhebung der Gesamtmasse darf allerdings nicht dazu missbraucht werden, die Nutzlast gegenüber den Diesel- oder benzinbetriebenen Varianten zu erhöhen.
Ministerium rechnet mit mehr Nutzern
Laut dem Bundesverkehrsministerium hatten 131 Inhaber der Führerscheinklasse B zum 1. Januar 2017 die bisherige Ausnahmeregelung in Anspruch genommen. Für die Zukunft rechnet das Ministerium damit, dass jährlich rund 200 Fahrer vom Wegfall der Einweisung und der Umschreibung des Führerscheins profitieren.
Der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) begrüßte die geplante Neuregelung und hofft, dass der Bundesrat zustimmt. Die Kurier-, Express- und Paketbranche (KEP) sei ein besonders geeignetes Einsatzfeld für Elektrofahrzeuge. „Die vorliegende Regelung sorgt zum einen in der KEP-Branche und zum anderen in der Automobilindustrie für mehr Planungssicherheit, da nun keine Ausnahme mehr erforderlich ist, um schwerere Fahrzeuge mit Führerscheinklasse B zu führen“, sagte eine Sprecherin. „Dies gibt den Fahrzeugherstellern hoffentlich einen Anreiz für die Serienfertigung von KEP-geeigneten Elektrofahrzeugen.“
Auch der BdKEP hieß die Novelle gut. „Erfreulich ist die Ausweitung auf weitere alternative Antriebsarten wie Wasserstoff und LNG“, sagte der Verbandsvorsitzende Andreas Schumann gegenüber der Verkehrsrundschau. „Damit haben die KEP-Unternehmer auf kurzen und langen Strecken deutlich mehr Planungssicherheit beim Einsatz entsprechender Fahrzeuge.“ Weil Mitarbeiter mit dem Pkw-Führerschein nun dauerhaft die Fahrzeuge fahren könnten, würde sich die Personalmangel nicht zusätzlich verschärfen. (roe)