Brüssel. Als Reaktion auf die Grenzschließungen vieler Mitgliedstaaten anlässlich der Corona-Virus-Mutation in Großbritannien hat die EU-Kommission kurzfristig Leitlinien für den Personen- und Güterverkehr veröffentlicht. Sie basieren auf den Empfehlungen, die der EU-Rat am 13. Oktober 2020 unter der Moderation der Bundesregierung gemacht hat und sollen sowohl ein schnelles als auch koordiniertes Handeln gewährleisten, damit notwendige Reisen und Transporte uneingeschränkt möglich bleiben.
Das Pandemie-Konzept, das unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft erarbeitet worden ist, sieht vor, dass die Mitgliedstaaten die Personenfreizügigkeit trotz Covid-19 so gut es geht aufrechterhalten. Zwar seien Vorsichtsmaßnahmen erforderlich, um die Ausbreitung der neuen Corona-Virus-Variante einzudämmen. Diese müssten aber verhältnismäßig sein und Ausnahmen für wichtige Verkehre zulassen. Bis zum Brexit am Ende des Jahres dürften Mitgliedstaaten die Einreise von Personen, die aus dem Vereinigten Königreich anreisen, zudem grundsätzlich nicht verweigern, hieß es.
Transportpersonal soll von Restriktionen ausgenommen werden
Die EU-Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten anlässlich des Lkw-Chaos am Ärmelkanal, dass Transportpersonal innerhalb der EU von jeglichem Reiseverbot über eine Grenze und von den Test- und Quarantäne-Anforderungen wegen der Corona-Pandemie ausgenommen sein sollten. Wenn ein Mitgliedstaat aufgrund der besonderen Situation in Großbritannien in den kommenden Tagen Antigen-Schnelltests für Beschäftigte im Verkehrswesen verlange, sollte dies nicht zu Unterbrechungen des Güterverkehrs führen.
EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean betonte, Warenströme innerhalb des Binnenmarktes müssten in Übereinstimmung mit den Green Lanes-Vorgaben für die Grenzabfertigung von Lkw und der Luftfrachtmitteilung ohne Einschränkungen weiterlaufen – nicht zuletzt, um die rechtzeitige Verteilung von Covid-19-Impfstoffen zu gewährleisten. „Wir müssen die Lieferketten weiterhin intakt halten“, stellte sie klar. Die Vorschläge der EU-Kommission sind für die EU-Staaten allerdings nicht bindend, da Grenzschließungen in der Kompetenz der jeweiligen Länder liegen.
Auch die Bundesregierung verbot Transportunternehmen von diesem Dienstag an weitgehend die Passagierbeförderung aus Großbritannien per Flugzeug, Schiff, Bahn oder Bus nach Deutschland bis zum 6. Januar. Ausgenommen vom generellen Beförderungsverbot sind unter anderem reine Frachttransporte, Rückführungen von Flugzeugen, Schiffen und Crews sowie Transporte mit medizinischem Personal oder aus humanitären Gründen. Menschen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland dürfen der neuen Verordnung zufolge von Verkehrsunternehmen ab 1. Januar aus Großbritannien und Südafrika befördert werden. (ag/dpa)