Brüssel. EU-Verkehrskommissar Siim Kallas vertritt die Auffassung, dass der Einsatz von Lang-LKW auch im grenzüberschreitenden Verkehr allein Sache der Mitgliedsstaaten ist. Entsprechend äußerte sich der Este am Dienstag bei einer hitzigen Aussprache mit Europaabgeordneten im EU-Parlament in Straßburg. „Wenn ein Mitgliedsstaat Lang-LKW bei sich zulässt, sollen sie auch grenzüberschreitend fahren dürfen“, sagte Kallas. Seine Behörde werde auf jeden Fall kein Vertragsverletzungsverfahren gegen Staaten eröffnen, die den grenzüberschreitenden Verkehr von Lang-LKW praktizieren.
Der EU-Kommissar geht damit weiter frontal auf Konfrontation mit den Europaabgeordneten. Zwar unterstützen auch Politiker des EU-Parlaments den Einsatz von Lang-LKW, auch im grenzüberschreitenden Verkehr. Doch geschlossen wenden sich die Abgeordneten gegen das eigenmächtige Vorgehen des Kommissars, die bisher verbotenen grenzüberschreitenden Fahrten von LKW jetzt doch zuzulassen. Dafür sei die Zustimmung der EU-Gesetzgebern nötig, nämlich des EU-Parlaments und des EU-Ministerrats. Ein Kommissar habe nicht das Recht, allein diese Entscheidung zu treffen.
Kallas hatte für die Zulassung des grenzüberschreitenden Verkehrs von Lang-LKW Ende Februar 2012 den entsprechenden EU-Gesetzestext aus der Richtlinie 96/53 EG neu interpretiert. Seitdem tobt der Streit mit dem EU-Parlament, und die Rechtslage ist nicht geklärt. Der Kommissar wies am Dienstag darauf hin, dass die EU-Kommission eine Neufassung der Richtlinie 96/53 EG, in der es um die zulässigen Maße und Gewichte von LKW in der EU geht, in den kommenden Wochen als Gesetzesvorschlag veröffentlichen werde. Dann werde das EU-Parlament die Möglichkeit haben, seine Vorstellung vom grenzüberschreitenden Verkehr von Lang-LKW in das Gesetz zu schreiben. Die Kommission allerdings werde den Teil der Richtlinie, in der es um den Einsatz von Lang-LKW geht, unverändert lassen. (kw)