Paris. Das französische Transportministerium hat per Dekret vom 4. Dezember 2012 die Regeln für den Einsatz von LKW zwischen 40 und 44 Tonnen geändert. Das berichtete der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) unter Verweis auf die französischen Kollegen der Fédération Nationale des Transports Routiers (FNTR) kurz vor Weihnachten in einem Rundschreiben an seine Mitglieder. Die neuen Regelungen seien am 1. Januar 2013 in Kraft getreten, heißt es darin.
Demnach dürfen Fahrzeugkombinationen mit mehr als vier Achsen künftig grundsätzlich ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 44 Tonnen aufweisen. Die Beschränkungen für den Einsatz solcher Fahrzeugkombinationen auf die Beförderung von landwirtschaftlichen Produkten und Nahrungsmitteln entfielen damit. Fahrzeugkombinationen mit mehr als 40 Tonnen dürfen seit dem Jahreswechsel eine maximale Achslast von zwölf Tonnen auf der Antriebsachse und von 27 Tonnen auf der Dreifachachse aufweisen, so der GVN.
Eine zulässige Gesamtmasse von 44 Tonnen ist ausschließlich in Frankreich erlaubt. Im grenzüberschreitenden Verkehr bleibt die zulässige Gesamtmasse für Fahrzeugkombinationen mit fünf Achsen auf maximal 40 Tonnen beschränkt. (ag)