Ein-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch?
Wer den Dienstwagen privat nutzt, muss dies als geldwerten Vorteil versteuern. Vielfahrer profitieren von der Ein-Prozent-Regelung. Wer gar nicht oder nur wenig privat fährt, braucht klare vertragliche Regelungen und sollte ein Fahrtenbuch führen, um Ärger mit dem Fiskus zu vermeiden.