-- Anzeige --

Urteil: Gehaltsumwandlung für Vorruhestand führt nicht zu Lohnsteuer

12.11.2018 13:53 Uhr
Justitia, Statue, Urteil, Gesetz
In dem Fall ging es um eine unberechtigte Lohnsteuerforderung des zuständigen Finanzamtes
© Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/picture-alliance

Lässt sich der Geschäftsführer einer GmbH einen Teil seines Gehaltes nicht auszahlen, sondern via Wertguthabenvereinbarung für einen vorzeitigen Ruhestand zurücklegen, ist dieser Teil des Gehaltes erst bei Auszahlung im Vorruhestand lohnsteuerpflichtig.

-- Anzeige --

München. Lässt sich der Geschäftsführer einer GmbH einen Teil seines Gehaltes nicht auszahlen, sondern im Rahmen einer Wertguthabenvereinbarung für einen vorzeitigen Ruhestand zurücklegen, ist dieser Teil des Gehaltes erst bei Auszahlung im Vorruhestand lohnsteuerpflichtig. So entschied der Bundesfinanzhof in München.

Der Geschäftsführer einer GmbH, der nicht Gesellschafter war, ließ sich in diesem Fall monatlich 6000 Euro seines Gehaltes nicht auszahlen, sondern im Rahmen einer Wertguthabenvereinbarung, die er mit der GmbH geschlossen hatte, für einen vorzeitigen Ruhestand ansparen. Das Finanzamt scheiterte mit seiner Auffassung, hier falle Lohnsteuer an. Nur tatsächlich zugeflossener Arbeitslohn unterliegt der Einkommens- und Lohnsteuer. Der Geschäftsführer hat schließlich von der GmbH in Höhe der Gutschriften auf dem Wertguthabenkonto keine Auszahlungen erhalten und auch über die Gutschriften nicht verfügen können.

Diese Vereinbarung ist auch keine Vorausverfügung des Klägers über seinen Arbeitslohn, die den Zufluss im Zeitpunkt der Gutschriften bewirkt hätte. Der Geschäftsführer hat vielmehr nur auf die Auszahlung eines Teils seines Barlohns zugunsten einer Auszahlung in der Phase verzichtet, in der er in den vorzeitigen Ruhestand tritt. (ctw/ag)

Urteil vom 22.02.2018
Aktenzeichen VI R 17/16

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Steuern Speditionen

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


Schichtleiter:in Logistik (m/w/d)

Freiburg;Teningen;Ulm;Freiburg

-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.