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DSLV und BGL erwägen gemeinsame Geschäftsbedingungen

01.03.2016 11:01 Uhr
DSLV und BGL erwägen gemeinsame Geschäftsbedingungen
Kommt es zu einem gemeinsamen Klauselwerk von DSLV und BGL, soll dieses ADSp heißen
© Foto: Fotolia/Stockwerk

Der Speditionsverband und der Transportverband diskutieren aktuell darüber, ob sie die jeweils von ihnen empfohlenen AGB - die ADSp und die VBGL - zusammenführen.

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Frankfurt/Bonn. Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) und der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) führen derzeit Sondierungsgespräche, inwiefern die von der jeweiligen Interessenvertretung herausgegeben Geschäftsbedingungen zusammengeführt werden können. Ursache dafür ist laut dem BGL, dass die inhaltlichen Differenzen zwischen den Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer (VBGL) und den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedigungen (ADSp) seit der 2016er-Neufassung nicht mehr so groß sind wie früher. Noch diskutieren die Rechtsexperten beider Verbände aber hinter verschlossenen Türen. Über eine tatsächliche Zusammenführung beider Klauselwerke würden zu gegebener Zeit die zuständigen Gremien entscheiden, hieß es am Montag.

Die aktuellen Gespräche über gemeinsame Geschäftsbedingungen für Güterverkehrsunternehmen seien keine Reaktion auf die Deutschen Transport- und Lagerbedingungen (DTLB) der vier Verladerverbände BDI, BGA, BWVL und HDE, die im vergangenen Herbst erstmals erschienen sind. Dies stellte der DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster klar. „Wir benötigen kein Gegengewicht zu den Bedingungen der verladenden Wirtschaft“, erklärte er gegenüber der VerkehrsRundschau. Zudem verriet er, dass im Falle des diskutierten Zusammenschlusses der Klauselwerke von DSLV und BGL der Name „ADSp“ aufgrund der größeren Verbreitung im Markt erhalten bleibe. (ag)

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