Berlin. Der Deutsche Speditions- und Logistikverbandes (DSLV) hat ein Positionspapier veröffentlicht, in dem er die ländereigenen Regelungen zum Entsenderecht kritisiert. Neben Deutschland haben nach Ansicht des Verbands auch Frankreich, Österreich, Belgien, die Niederlande und Norwegen gesetzliche Regelungen zum Mindestlohn erlassen, die innerhalb der Europäischen Union den grenzüberschreitenden Verkehr durch unterschiedliche Meldepflichten und Verwaltungsvorschriften behindern.
„Die Errungenschaften des freien Warenverkehrs der Europäischen Union stehen durch nationale Alleingänge bei Verwaltungsvorschriften im grenzüberschreitenden Güterverkehr zur Disposition“, erklärt Frank Huster, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Speditions- und Logistikverbandes (DSLV).
EU-Richtlinie nicht auf Transportbranche anwendbar
Die genannten EU-Mitgliedstaaten beziehen sich bei ihrer nationalen Gesetzgebung auf das europäische Entsenderecht (Richtlinie 96/71/EG). Die Richtlinie soll sicherstellen, dass in einem Mitgliedstaat über einen längeren Zeitraum keine Arbeitnehmer tätig sind, deren Arbeitsverhältnisse nicht dem Recht dieses Mitgliedstaates unterworfen sind. Nach Auffassung des DSLV ist die Richtlinie aber nicht auf mobile Dienstleistungen anwendbar, wie sie durch Fahrpersonal im internationalen Verkehr erbracht werden. Die Dauer des Aufenthalts bleibe bei den Regelungen unberücksichtigt, bemängelt Huster.
Die zur Kontrolle eingerichteten nationalstaatlichen Regelungen und Meldepflichten schotten nationale Verkehrsmärkte im europäischen Binnenmarkt für gebietsfremde Transportunternehmen zusätzlich ab, so der DSLV weiter. „Als Folge dieses Flickenteppichs werden Logistikprozesse langsamer und teurer. Es entstehen Handelshemmnisse, die dem europäischen Ziel des freien Warenverkehrs entgegenlaufen“, sagt Huster.
Der DSLV fordert daher eine baldige und verbindliche sektorspezifische Ausgestaltung des europäischen Entsenderechts, welche die besonderen Merkmale der mobilen Arbeit des Fahrpersonals im Rahmen internationaler Transportdienstleistungen berücksichtigt. (jt)