Wien. Das österreichische Sozialministerium hat angekündigt, die seit dem 1. Januar 2017 geltenden Entsenderegeln, die bei grenzüberschreitenden Fahrten sowie Kabotagefahrten zu beachten sind, zu vereinfachen. Das teilt der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) in seinem aktuellen Newsletter mit.
In Österreich gilt seit Anfang des Jahres die Pflicht, bei Fahrten nach Österreich eine elektronische Entsendemeldung abzugeben und Nachweise über die Einhaltung der österreichischen Mindestlohnvorgaben mitzuführen. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) hatte daraufhin beim österreichischen Sozialministerium, bei der EU-Kommission und beim Bundesverkehrsministerium interveniert und auf massive praktische Probleme für das betroffene Transportlogistikgewerbe hingewiesen. Die Regelungen gefährdeten freien Warenverkehr in der Europäischen Union.
Sozialministerium will Gesetz überarbeiten
Die Arbeitsgemeinschaft Internationaler Straßenverkehrsunternehmer Österreichs (AISÖ) habe den deutschen Verbänden nun mitgeteilt, dass das österreichische Sozialministerium infolge der Interventionen angekündigt habe, eine Vereinfachung der Meldevorschriften umzusetzen.
Nach derzeitigen Plänen sei vorgesehen, dass es eine auf die Erfordernisse der Transportwirtschaft abgestimmte einfache „Sammelmeldung“ nach deutschem Vorbild mit eigenem Meldeformular geben soll. Weiterhin habe das Sozialministerium angekündigt, die Abgabe der Meldung für den Zeitraum von bis zu sechs statt der bisherigen drei Monaten zu ermöglichen. Zudem sollen die Meldeinhalte vereinfacht werden.
Änderungen vom 1. Januar vorerst gültig
Zur Umsetzung dieser Vereinfachungen bedürfe es allerdings einer formalrechtlichen Änderung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG). Darauf wies das Sozialministerium hin. Daher würden die Änderungen erst in Kraft treten, wenn das österreichische Parlament den Änderungen zugestimmt hat. Damit werde erst gegen Ende des ersten Halbjahres 2017 gerechnet.
Bis zum In-Kraft-Treten von Änderungen müssen die derzeitigen bestehenden Regelungen zur Meldepflicht in Österreich beachtet werden. Einzelheiten dazu können dem Informationsblatt des Sozialministeriums über Entsendungen von Arbeitnehmern in der Transportbranche entnommen werden.
Finanzpolizei berücksichtigt Unklarheiten bei Kontrollen
Kontrollen würden laut Ministerium und Finanzpolizei auch bis zum In-Kraft-Treten von neuen, erleichterten Meldevorschriften durchgeführt, allerdings „unter Berücksichtigung der rechtlichen und technischen Probleme“. Der österreichische Verband gehe davon aus, dass, vorausgesetzt es liegt die Abgabe einer Entsendemeldung vor, Meldefehler, die auf der derzeit unklaren Rechtslage oder auch auf technischen Problemen beruhen, nicht verfolgt werden. (jt)