Berlin. Über die Höhe des Mindestlohns sollte auch in Zukunft die Mindestlohnkommission entscheiden. Darin waren sich die geladenen Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu Beginn der Woche einig, wie der parlamentarische Nachrichtendienst „Heute im Bundestag“ (HiB) berichtete.
Dennoch wollten sich die Sachverständigen demnach nicht auf die von der Linksfraktion geforderte Höhe von 12 Euro Stundenlohn festlegen. Differenzen gab es laut „HiB“ in Bezug auf zu verändernde Arbeitsgrundlagen der Kommission, mit denen Erhöhungen des Mindestlohns flexibler gestaltet werden könnten. Die arbeitgebernahen Verbände warnten zudem vor erweiterten Dokumentationspflichten der Arbeitsstunden.
Der Anhörung zugrunde lagen drei Anträge der Fraktion Die Linke, in denen diese unter anderem einen gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde, eine stärkere Kontrolle und die Abschaffung von Ausnahmeregelungen fordert. Ein weiterer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert ebenfalls eine Erhöhung des Mindestlohns sowie einen größeren Entscheidungsspielraum für die Mindestlohnkommission.
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt aktuell 8,84 Euro je Zeitstunde. Er soll nach der jüngsten Empfehlung der Mindestlohnkommission im kommenden Jahr auf 9,19 Euro und ab 2020 auf 9,35 Euro pro Stunde steigen. Auch die SPD-Vorsitzende Andrea Nahles hatte Anfang des Monats eine kräftige Erhöhung der Löhne gefordert. Sie zeigte sich offen dafür, den Mindestlohn neu zu justieren und auf bis zu zwölf Euro anzuheben. (ag)