Nach den bundesweiten Razzien gegen Mindestlohnverstöße (VerkehrsRundschau berichtete) wurden nach Angaben der Zollverwaltung gut 350 Ermittlungsverfahren eingeleitet – mehr als die Hälfte wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz. Die übrigen Verfahren betreffen unter anderem das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Leistungsmissbrauch. In fast 3.300 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen erforderlich.
32.000 Personen wurden befragt
Jeder zehnte Fall war damit auffällig. Insgesamt haben die rund 6.000 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) bundesweit rund 4.500 Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durchgeführt und über 32.000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes. Er beträgt aktuell 8,84 Euro je Zeitstunde. Die Einsatzkräfte prüften insbesondere im Einzelhandel, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Friseurhandwerk, Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe sowie im Personenbeförderungsgewerbe.